Michael Jackson: Paul McCartney nicht sauer über das ausbleibende Erbe
Nach dem Tod von Michael Jackson gab es eine Vielzahl von Gerüchten, nach denen der einstige King of Pop seine Anteile an den Rechten an den Beatles-Songs Sir Paul McCartney vererben würde. Doch es blieb nur bei Gerüchten - und McCartney findet das auch nicht schlimm.
Denn angeblich soll Paul McCartney am Boden zerstört gewesen sein als er hörte, dass Michael Jackson ihn nicht in seinem Testament berücksichtigt hatte. Jackson hat 1985 50 Prozent der Rechte an den Beatles-Songs gekauft. Medien spekulierten nun, dass er diesen Anteil nach seinem Ableben wieder an McCartney abgeben würde.
Doch beides ist falsch, wie Paul McCartney nun auf seiner Website klarstellt. Er habe weder damit gerechnet, dass er die Rechte zurückbekommt, noch ist er deswegen enttäuscht. McCartney wörtlich: „Vor einiger Zeit brachten die Medien die Idee auf, dass Michael mir seinen Anteil an den Beatles-Songs wieder abtreten würde. Ich habe nicht eine Sekunde daran geglaubt.“ Das Verhältnis der beiden Musiker sei in den letzten Jahren nicht das beste gewesen, dennoch denkt McCartney gerne an die gemeinsamen Projekte zurück: „Ich habe unsere gemeinsame Zeit in liebevoller Erinnerung!“
Michael Jackson und Paul McCartney haben zusammen immerhin zwei Singles aufgenommen: „The Girl Is Mine“ und „Say Say Say“.