Warner verzichtet auf Rechte an „Happy Birthday“ und zahlt 14 Millionen Dollar zurück
Ein US-Gericht erklärte die Ansprüche der Musikriesen an Tantiemen für das Geburtstagslied für ungültig.
US-Präsident John F. Kennedy war bestimmt ein glückliches Geburtstagskind an jenem 19. Mai 1962, als Sexsymbol Marilyn Monroe ihm zu Ehren auf der Feier im Madison Square Garden „Happy Birthday“ ins Mikrofon hauchte – zehn Tage, bevor er tatsächlich 45 Jahre alt geworden ist. Ob die Schauspielerin nach diesem unvergessenen Auftritt Verwertungsgebühren an Warner/Chappell Music abdrücken musste, ist allerdings nicht bekannt.
Der Musikgigant hat nämlich jahrzehntelang Lizenzzahlungen für den Geburtstagsklassiker kassiert und beteuert, die Urheberrechte an dem Liedchen zu besitzen. Die Filmemacherin Jennifer Nelson hat gegen diese Behauptung geklagt, nachdem sie eine Dokumentation über „Happy Birthday“ drehte und 1500 Dollar Tantieme zahlen sollte.
Amtsrichter George H. King verfügte bereits im September, dass die Ansprüche der Musikgesellschaft ungültig sind. Die Komponistinnen, die Schwestern Mildred und Patty Hill, hatten das Lied 1893 in ihrer Heimat Kentucky komponiert, den Text aber nie urheberrechtlich schützen lassen. Seitdem war das Lied in öffentlichem Besitz.
Gewinne werden zurückgezahlt
Warner/Chappelle Music hat den Prozess Ende 2015 verloren. Seitdem darf „Happy Birthday“ auch bei Auftritten kostenfrei interpretiert werden, denn privat durfte immer schon ein Geburtstagsständchen geträllert werden. Am Dienstag (09. Februar) erklärte sich Warner/Chappell Music nun bereit, 14 Millionen Dollar des Gewinns zurückzahlen.
Der Musikverlag hatte erwartet, die Rechte an dem Geburtstagsklassiker bis 2030 zu behalten. In diesem Zeitraum wurde erwartet, dass das Lied zwischen 14 und 16,5 Millionen Dollar einbringen würde.