Nach Gerichtserfolg der Ärzte: Viagogo verschickt Statement

ROLLING STONE berichtete über den Erfolg der Ärzte vor Gericht: Die Band erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo. Der Ticket-Reseller hat uns daraufhin ein Statement geschickt.

>>> Update: Ärzte reagieren auf Viagogo-Statement

Die Ärzte haben gegen den Ticket-Zweitanbieter Viagogo einen Erfolg vor dem Landgericht München I erzielt: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wird Viagogo gerichtlich verboten, unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Ärzte zu behaupten. Das meldete zuvor „Musikwoche“.

Der Ärger über Viagogo eint schon seit Jahren Bands wie Fans: Häufig zu Wucherpreisen werden dort Tickets angeboten, die zudem in vielen Fällen ungültig sind, weil sie beim Erstverkauf personalisiert gewesen sind – also den neuen Kartenbesitzern nichts nützen, was aber einfach viele private Käufer nicht wissen.

Eine Pressestelle von Viagogo hat ROLLING STONE nun ein Statement zur Gerichtsentscheidung geschickt. Darin bezeichnet Viagogo den „primären Ticketmarkt“ als „zunehmend wettbewerbsfeindlich“. Deshalb seien „sekundäre Ticketing-Plattformen wie viagogo notwendig, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich nicht an den Schwarzmarkt oder unseriöse Händler wenden müssen, die nicht dasselbe Lieferversprechen, denselben Kundendienst und dieselbe Ticket-Garantie bieten.“

Viagogo bezeichnet sich damit also nicht nur als Vorkämpfer gegen den „primären Ticketmarkt“, sondern auch gegen den „Schwarzmarkt“.

Das ist eine erstaunliche Aussage, waren Die Ärzte doch nicht die einzigen, die gegen Viagogo gerichtlichen Erfolg erzielt haben. So hat die Verbraucherzentrale Bayern 2019 wegen derer Geschäftspraktiken vor dem Landgericht München I erfolgreich geklagt. Viagogo darf nicht mehr länger damit werben, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert wird, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Außerdem muss Viagogo seinen Kunden künftig die Identität und Anschrift der Ticketverkäufer offenlegen.

Diese Offenlegung war anscheinend notwendig.„Es ist nicht ersichtlich, wer von diesem Preisaufschlag profitiert, weil die Verkäufer anonym bleiben“, sagte damals Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter in der Verbraucherzentrale Bayern.

>>> Infos der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale schreibt: „Besonders gefragte Tickets können bei Viagogo sogar das Achtfache kosten – das zeigt eine Stichprobe der Marktwächter in Bayern. Die Verbraucherschützer haben die Preisaufschläge auf der Ticketbörse Viagogo für Konzerte in München untersucht. Das Ergebnis: Durchschnittlich kosteten Eintrittskarten für Veranstaltungen im April und Mai 2019 fast das Dreifache des Originalpreises. Die Ticketbörse selbst kassiert zudem mit undurchsichtigen Gebühren ab.“

Schon zu Beginn des Kaufprozesses würden die Tickets zu deutlich höheren Preisen als den Originalpreisen angeboten (durchschnittlich 31 Euro mehr für die jeweils günstigsten Tickets), schreibt weiterhin „marktwaechter.de“.

Viagogo schreibt im aktuellen Statement (s.u.) zudem von „Ticket-Garantie“. Das Landgericht München I hatte 2019 bestätigt, dass diese Garantie von der Plattform nicht eingehalten werden könne. Dies sei eine „eindeutig wettbewerbswidrige Täuschung der User“ (haufe.de).

Erste Erfolge gegen Viagogo wurden bereits 2018 erzielt: Ed Sheeran und der Konzertveranstalter FKP Scorpio erreichten gegen Viagogo vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung: Das beinhaltet ein Verbot, Zudem dürfe Viagogo nicht mehr behaupten, Tickets zu Originalpreisen anzubieten, wenn dies nicht der Fall sei.

Statement des Viagogo-Pressesprechers, 06. Februar 2020:

viagogo ist eine Plattform, die ausschließlich dazu dient, Käufer und Verkäufer miteinander zu verbinden. Diese einigen sich selbstständig über den Preis eines Tickets.

Nur die Verkäufer sind für die Bereitstellung von Informationen über diese Tickets verantwortlich. Dennoch nimmt viagogo die Überprüfung der Verkäufer auf unserer Website sehr ernst, und wir haben eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Käufer getroffen.

Es kommt häufig vor, dass ein Verkäufer den ursprünglichen Kartenpreis nicht kennt, da die Karten oft von den Veranstaltern für Sponsoren oder andere VIP-Kunden reserviert und ohne einen Listenpreis herausgegeben werden. Anschließend wird nur eine begrenzte Anzahl von Karten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieses zunehmend wettbewerbsfeindliche Verhalten des primären Ticketmarktes macht sekundäre Ticketing-Plattformen wie viagogo notwendig, um sicherzustellen, dass die Verbraucher sich nicht an den Schwarzmarkt oder unseriöse Händler wenden müssen, die nicht dasselbe Lieferversprechen, denselben Kundendienst und dieselbe Ticket-Garantie bieten.

Die beim Landgericht München I erwirkte einstweilige Verfügung ist viagogo noch nicht zugestellt worden. Bis dahin bleibt sie wirkungslos und hat keinen Einfluss auf die Erfahrungen von Käufern und Verkäufern auf unserer Plattform.“

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