Unfrieds Urteil: Ein blöder Witz von Böhmermann – den man natürlich nicht strafrechtlich verfolgen darf

Das „Ziegenficker“-Gedicht des Fernsehunterhalters Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan ist weder Erwachsenenbildung noch Kampf für Meinungsfreiheit. Es ist einfach blöd. Und natürlich darf man es nicht zensieren – oder Böhmermann vor Gericht bringen

Ein aufgeblasener Blödelbarde spielt den Gratis-Helden, ein Möchtegern-Pascha ist beleidigt und die Medien drehen durch. Sonst noch Sorgen? (Der Grüne Ralf Fücks auf twitter)

Das hat es bei Harald Schmidt nicht gegeben. Schmidt, im späten 20. Jahrhundert die deutsche Leitfigur für Ironie und Satire, hat in seiner Late-Night-Fernsehsendung eine Zeitlang Polenwitze erzählt – warum auch immer. Damals erklärte der polnische Botschafter den Empörten im eigenen Land, dass so etwas Teil der Demokratie sei.

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Von heute aus betrachtet war das die gute alte Zeit.

An diesem Montag hat die türkische Botschaft in einer „Verbalnote“ bei der deutschen Bundesregierung Strafverfolgung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann verlangt – wegen eines Schmähgedichts auf den türkischen Staatpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, das er in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ zum Vortrage brachte. Dieses Verlangen wird nun von der Bundesregierung „sorgfältig geprüft“, wie Kanzlerin Merkels Sprecher sagt.

Vorab aber dies: Artikel 5, die Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft, sei „höchstes Gut“ für die Kanzlerin. Die Grundwerte des Grundgesetzes seien vollkommen unabhängig davon, ob man gerade mit dem Beleidigten „gemeinsam daran arbeitet, eine gemeinsame politische Herausforderung zu bewältigen“, nämlich die globale Flüchtlingsdynamik so zu bewältigen, dass den vor Krieg und Tod Flüchtenden Schutz und Unterkunft gegeben werden kann, aber die EU möglichst wenig behelligt wird – weil eine Mehrheit der EU das auf keinen Fall will.

Warum sagte die Regierung das? Weil am Sonntagabend in der ARD-Talkshow die Frage gelautet hatte: „Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei?“ Frei übersetzt bedeutet das Regierungsstatement also: Wir sind jetzt wirklich in einer echten Scheißsituation.

Eine echte Scheißsituation für alle

Es ist schon viel zur Causa Böhmermann vs. Erdogan reingeworfen worden, was man so meinen kann. Neben dem üblichen „Das muss Satire dürfen“ vs. „Ja, schon, aber das geht jetzt wirklich zu weit“, etwa dass es sich um einen „Placebo-Streit“ (Spiegel Online) handele, ein Beispiel, „wie Aufmerksamkeitsökonomie funktioniert“ (Zeit Online), um eine „Satire auf Beleidigung“ (FAS) oder schlicht um „Kunst“ (Spiegel) handele. Die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer bejubelte Böhmermann als „Großmeister der Erwachsenenbildung“, wie die Medienkolumne „altpapier“ notierte. Das ZDF dagegen löschte das Gedicht seines Angestellten mit dem Hinweis, es genüge den Qualitätskriterien des Senders an Satire nicht. Was entweder die beste Satirenummer ist, die jemals vom ZDF kam. Oder ganz raffinierte Promotion, wie die taz vermutet. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer, erklärte seine Solidarität mit Böhmermann in einem offenen Brief an den Künstler, in dessen Postscriptum er sich „allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz“ anschloss.

Er hat Recht: Meinung, Kunst und Satire darf man nicht zensieren. Schon gar nicht strafrechtlich ahnden.

Trotzdem war es ein blöder Witz von Böhmermann. Ich erkläre gern, warum.

Der alles auslösende Song „Erdo-wahn“ kam von der NDR-Satire-Sendung „extra3“ und hatte auf klassische Linkskabarett-Art die undemokratischen Missstände in der Türkei kritisiert: fehlende Geschlechtergerechtigkeit, Krieg gegen Kurden, Wahlmanipulationen, Zensur, Verfolgung von Journalisten. Dies alles in Holperreimen zur Melodie eines Nena-Songs. Faktisch richtig, aber mäßig lustig, null Aufklärungswert. Aber daraufhin wurde der deutsche Botschafter von der Türkei einbestellt und „extra3“ war plötzlich eine große Nummer.

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Worauf Böhmermann sich fragen musste: Und was mache ich jetzt?

Aber dann fiel ihm nichts ein. Außer Pipikaka-Geschimpfe. Das nannte er „Schmähgedicht“. Er schickte voraus, dass er Erdogan damit den Unterschied erkläre, zwischen dem, was man sagen dürfe (extra3) und dem, was man nicht sagen dürfe. Und dann hieß er den türkischen Präsidenten einen „Ziegenficker“.

Jetzt muss man nicht die Rassismus-Karte ziehen, aber das ist nicht genial oder mutig, sondern ein ganz schwacher Witz. Jedenfalls, wenn man über 8 Jahre alt ist. (Ich hoffe, ich beleidige jetzt keine Achtjährigen.)

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Man stelle sich nur mal vor, Böhmermann würde in seiner Sendung unter der didaktischen Meta-Ebene „Man wird ja wohl noch sagen dürfen, was man nicht sagen darf“ in gleicher Art über Juden herziehen. Oder über Frauen. Oder über mich.

Ja, aber, der Erdogan ist doch wirklich schlimm. Ein Täter und kein Opfer.

Das wird weder dadurch bewiesen noch besser, dass man ihn „Ziegenficker“ nennt.

Nicht „Darf er das?“ Sondern „Warum macht er das?“

Böhmermann hat in seiner Sendung schon großartiges Fernsehen gemacht. Zu sehen etwa in der Nach-dem-Gedicht-Sendung mit Anne Will. Es ist auch dem 21. Jahrhundert angemessen, sich als Populärkulturfernsehen nicht immer nur an den Oberflächen des Fernsehens abzuarbeiten. Im Vergleich zum Anti-Bürger Harald Schmidt, dem Protagonisten der Ich-Gesellschaft, kommt Böhmermann, zumindest von weitem, geradezu links daher. Mit seinem Gedicht aber hat er weder die Aufklärung über Erdogan in Deutschland vorangebracht, noch die Aufklärung über uns selbst. Dass Erdogan Meinungsfreiheit nicht unterstützt, ist ein bekanntes Problem. Dass wir obsessiv über alles diskutieren, was uns von den wirklichen Problemen ablenkt, ist auch längst bekannt.

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Und bei Angela Merkels Flüchtlingspolitik gibt es auch nichts zu entlarven. Solange mit der EU keine eigene Verteilungspolitik im notwendigen Umfang geht, ist die Bundesregierung auch auf eine flüchtlingspolitische Vereinbarung mit der Türkei angewiesen. „Erpressbar“ ist ein hartes Wort, aber es braucht schon ein diplomatisches Feingefühl, das dem universal berechtigten „Nicht mit Erdogan“-Impuls vieler Deutscher zuwiderläuft.

Die Alternative wäre, dass Merkel seinen Strafantrag mit einer Grundsatzrede kontern würde, in der sie Erdogan so was von die Meinung geigen würde und ihm sagen, dass nicht Böhmermann, sondern er „schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begehe. Aber was sollte das bringen, außer sich moralisch fühlen? Würde er dann sagen: Ach, so habe ich das ja noch nie gesehen – und aufhören, zu verfolgen, zu unterdrücken, zu bombardieren? Die entscheidende Frage in der Realität ist und bleibt, ob etwas die Lösung eines Problems befördert.

Das ist für Fernsehunterhaltung selbstverständlich kein Kriterium.

Die entscheidende Frage hier lautet aber nicht: Darf man das? Sondern: Wozu macht man es? Um der Unterhaltung und der Markenprofilierung willen die politische Problemlage der Gegenwart bewusst noch komplizierter zu machen? Kein Heldenstück, keine Erwachsenenbildung, keine Aufklärung, kein Kampf für Meinungsfreiheit, keine Bürgertugend und auch keine ganz so große Kunst.

Denn was immer bei der „Prüfung“ des Falles durch die Regierung herauskommt: Es wird wohl politischen Schaden beinhalten.

Das ist einfach blöd. Zumindest für die Realität.

Peter Unfried ist Chefreporter der „taz“ und schreibt jeden Dienstag exklusiv auf rollingstone.de

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