Twitter-User keilen auf Schmähgedicht-Urteil ein – „warum nicht auch die Mona Lisa dritteln“
Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, Teile des im „Neo Magazin Royale“ vorgetragenen Erdogan-Gedichts zu verbieten, sorgt auf Twitter für Empörung.
Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag (17. Mai) in einem Urteil bestimmt, dass das von Jan Böhmermann vorgetragene Schmähgedicht zwar als Satire im Sinne der Kunstfreiheit eingestuft werden kann, verbot aber darüber hinaus größere Teile des umstrittenen Poems über den türkischen Präsidenten Erdogan. In den letzten Wochen sorgte der Beitrag aus dem „Neo Magazin Royale“ nicht nur für erhebliche Stimmungsschwankungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, sondern brachte den Moderator auch dazu, für vier Wochen aus der Öffentlichkeit zu verschwinden.
Das Hamburger Urteil sorgt im Netz und vor allem auf Twitter für heftige Kritik. Netz-Anwalt Udo Vetter schrieb mit beissender Ironie: „Ein ländliches Gericht hätte wohl eher die Gummimasken verboten und die Ziegen erlaubt.“ Dem deutschen Gericht wird mehrmals deutlich unterstellt, es handle im Grunde nach Maßgabe türkischen Anspruchsdenkens. Ein Twitter-User dazu: „Das Landgericht Hamburg – gewissermaßen die Türkei unter den deutschen Rechtsinstanzen.“
https://twitter.com/airjibeer/status/732799035904528384?ref_src=twsrc%5Etfw
https://twitter.com/claudio_schmid/status/732617494079414272
https://twitter.com/akreye/status/732813677741649920
https://twitter.com/airjibeer/status/732799035904528384
Die Passagen mit sexuellem Inhalt sind von nun an untersagt – also der überwiegende Teil des Gedichts. Erlaubt bleiben jene Stellen, die sich mit der Meinungsfreiheit in der Türkei befassen, und damit auch Erdogan hart kritisieren. Zulässig bleibt etwa „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident“ und „Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt“.