Tina Turner verklagt Double, weil es ihr zu ähnlich sieht
Tina Turner ähnlich zu sehen sollte ein Kompliment sein. Auf dem Plakat eines Konzertveranstalters war es der Sängerin dann aber zu ähnlich. Wegen der „großen Verwechslungsgefahr“ klagte sie beim Landgericht Köln.
Riesen Ärger um ein Plakat: Sängerin Tina Turner hat am Kölner Landgericht Klage eingereicht, weil ihr eine Doppelgängerin auf dem Konzert-Plakat der „Simply The Best – die Tina Turner Story“-Show zu ähnlich sei. Beim Double handelte es sich um „Coco“ Fletcher, die den Welt-Star in einem Musical als Doppelgängerin verkörpert.
Die 79-jährige hatte gegen das Plakat einer Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Nach Auffassung der Anwälte Turners könnte man denken, dass sie selber in der Show auftritt. Das Landgericht gab ihnen darin recht. Zwar traf es am Mittwoch (30. Oktober) keine Entscheidung, doch der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte, die Klage von Tina Turner habe Aussicht auf Erfolg. Dadurch, dass das Double täuschend echt wird, könne man denken: „Da spielt Tina Turner mit.“
Beide Seiten bekommen vier Wochen Zeit für eine Einigung
Der Richter hat gegenüber dem Veranstalter die Empfehlung ausgesprochen, einen entsprechenden Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen – Tina Turner soll im Gegenzug auf weitere Forderungen verzichten. Das Gericht gab beiden Seiten vier Wochen Zeit, um eine Einigung zu erzielen, andernfalls werde das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung verkünden.