Till Lindemann: Verfahren in Vilnius eingestellt
Es sei keine Straftat begangen worden, so die Pressemitteilung.
„Anmerkung der Redaktion: Bei dem Artikel handelt es sich um eine Archivberichterstattung vom 23. Juni 2023. Das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann wurde am 29.08.2023 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“
Nachdem am Mittwoch (21. Juni) berichtet wurde, dass die Staatsanwaltschaft Vilnius sich nun doch mit der Causa Till Lindemann auseinandersetzen wolle, hat die Behörde am Freitag (23. Juni) in einer Pressemitteilung die endgültige Einstellung des Verfahrens gegen den Rammstein-Sänger öffentlich gemacht. Informationen der „Bild“ zufolge, habe die Prüfung und Bewertung der Daten ergeben, dass kein Ermittlungsverfahren notwendig sei. Es sei keine Straftat begangen worden, so die Pressemitteilung.
Der Hintergrund: Die litauische Polizei hatte sich nach der Aufnahme eines fünfstündigen Statements von Shelby Lynn gegen eine strafrechtliche Verfolgung entschieden. Lynn legte daraufhin Beschwerde ein: „Ich habe gestern schriftlich Widerspruch eingelegt. Außerdem habe ich um Akteneinsicht gebeten. Ich bin völlig irritiert von dem Vorgehen der litauischen Polizei“, schrieb sie am 14. Juni auf Instagram. Ihre Beschwerde hatte eine Prüfung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft zur Folge. Diese ist nun offenbar beendet. Ergebnis: Kein Verfahren gegen Till Lindemann in Vilnius.
Die Berliner Staatsanwaltschaft steckt indes mitten in ihren Ermittlungen gegen den 60-jährigen Berliner. Grund dafür seien zwei Anzeigen, wovon eine bei der Berliner Polizei und die andere direkt bei der Staatsanwaltschaft einging. Am Donnerstag hat die Behörde eingeräumt, schon länger als angegeben gegen Lindemann zu ermitteln. Man habe sich zum Verfahren wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln aufgrund des hohen medialen Interesses nicht früher äußern können.