Till Lindemann: „Unbeteiligte Dritte“ haben Strafanzeigen gestellt
Die Anwälte von Till Lindemann haben nun bekannt gegeben, dass die Strafanzeigen gegen den Rammstein-Sänger nicht von „vermeintlichen Opfern“ gestellt wurden.
Die Vorwürfe gegen Till Lindemann werden derzeit rechtlich geprüft – nun haben die Anwälte des Rammstein-Sängers über die neuesten Entwicklungen informiert, und diese könnten den Künstler entlasten.
In einer am Montag (26.06.) von der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann veröffentlichten Presseerklärung heißt es, dass ein beauftragter Rechtsanwalt „Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens“ nehmen konnte. „Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht. Anzeigenerstatter sind unbeteiligte Dritte, die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen. Des Weiteren ergab sich aus der Akteneinsicht, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen.“
Shelby Lynn: Rechtsmedizinisches Gutachten legt Unfallursache ohne Fremdeinwirkung nahe
Mittlerweile wurde das im litauischen Vilnius eingeleitete Verfahren eingestellt. Shelby Lynn hatte Anzeige erstattet, nachdem sie vermutet hatte, beim Rammstein-Konzert am 22.05. unter Drogen gesetzt worden zu sein. Mehrere Hämatome, von denen sie sich nicht erklären könne, woher sie stammen, sollten ihren Verdacht untermauern, dass sie Opfer von körperlicher Misshandlung geworden sein könnte. „Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben wir für unseren Mandanten eigene Untersuchungen veranlasst. So wurde das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln damit beauftragt, die von Frau Lynn veröffentlichten Lichtbilder nebst Videoclip dahingehend auszuwerten, welche Ursachen die dort gezeigten Verletzungen haben können“, teilten die Anwälte von Till Lindemann nun mit.
„Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten. Ausweislich des vom Direktor des Instituts, Herrn Prof. Dr. Markus Rothschild, erstellten Gutachtens legen die Aufnahmen ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung als wahrscheinlichste Ursache nahe.“ Es seien den vorliegenden Dokumenten zufolge auch keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu erkennen, wenngleich „anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden“ könne.
Anwälte gehen gegen Berichterstattung und Youtuberin vor
Indes gehen Till Lindemanns Anwälte wie angekündigt gegen Medien vor, die ihrer Auffassung nach „die Verletzung der Intimsphäre unseres Mandanten“ verletzen. Dazu gehören der „Spiegel“, für den eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt worden sei.
Youtuberin Kayla Shyx, die sich nach Shelby Lynn zu Wort gemeldet hatte, um über ihre angeblichen Erfahrungen bei einer Rammstein-Aftershowparty zu berichten, sei abgemahnt worden. „Als Reaktion hierauf gab sie gegenüber unserem Mandanten zu zwei Punkten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Soweit die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, beantragen wir für unseren Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung.“