Till Lindemann: Rammstein-Sänger verliert gegen die Süddeutsche Zeitung
In seinem Urteil hat das Landgericht Frankfurt begründet, warum die erste Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über die Vorwürfe gegen Till Lindemann zulässig ist.
Es steht Aussage gegen Aussage – dürfen Medien dennoch darüber schreiben? Das Landgericht Frankfurt hat im Falle der Berichterstattung zur Causa Till Lindemann nun entschieden: Ja! Andernfalls „würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte“, so das Gericht.
Till Lindemann hatte sich gegen die Berichterstattung gewehrt
Die Süddeutsche Zeitung hatte am 2. Juni 2023 den Artikel „Am Ende der Show“ veröffentlicht und gemeinsam mit dem NDR darüber berichtet, dass mehrere Frauen dem Rammstein-Sänger Till Lindemann Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorwerfen. Sie gehörten zudem zu den ersten, die das mutmaßliche „Casting-System“ vor und nach Rammstein-Konzerten behandelten. Lindemanns Anwälte konterten, wie die SZ nun schreibt: „Während Till Lindemann und seine Anwälte dieses Casting-System nicht bestreiten, argumentierten sie in ihrem Unterlassungsbegehren gegen die SZ, dass die im Artikel beschriebenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien und damit in die Intimsphäre des Sängers fielen, die sie durch die Berichterstattung der SZ verletzt sahen. Außerdem sei der Artikel unausgewogen. Dem war die SZ entgegengetreten.“
So hat das Landgericht Frankfurt entschieden
Das Landgericht Frankfurt wies das Unterlassungsbegehren von Till Lindemanns Anwälten allerdings vollumfänglich zurück und erklärte auch, warum nichts gegen die Berichterstattung spricht. Die Kammer sieht ein „überragendes öffentliches Informationsinteresse“, insbesondere „unter Präventionsgesichtspunkten“. „Dies umfasse auch die geschilderten sexuellen Kontakte, wenn ,junge Frauen systematisch für sexuelle Handlungen mit dem Kläger ausgesucht und diesem organisiert zugeführt werden‘ und ,in diesem Rahmen aufgrund ihrer Unerfahrenheit in Situationen geraten können, in denen es zu sexuellen Handlungen kommt, aus denen sie sich aus Angst oder Scham oder einer erheblichen Alkohol- oder Drogenintoxikation nicht mehr herauszulösen vermögen‘, so die Urteilsbegründung.“
Um die Behauptungen zu untermauern, habe die SZ unter anderem eidesstattliche Versicherungen der mutmaßlich betroffenen Frauen vorgelegt. Im Urteil heißt es auch, dass die SZ zudem glaubhaft machen konnte, dass sie vor der Veröffentlichung des Artikels „in ausreichendem Maße Anstrengungen unternommen hat, um die Richtigkeit der Angaben zu verifizieren“.
Anwalt hat angekündigt, Berufung einlegen zu wollen
Gegenüber dem Portal „Legal Tribune Online“ erklärte Simon Bergmann, der Anwalt von Till Lindemann, dass er sich die Entscheidung nicht erklären könne. So heißt es auf der Seite des „LTO“: „Da die Frauen selbst nur einvernehmlichen Sexualverkehr geschildert hätten, könnten deren Aussagen unmöglich als Belegtatsache für Sexualkontakte ohne Zustimmung herhalten.“ Für Bergmann sei die Berichterstattung alles andere als ausgewogen. Für eine weitere Stellungnahme wolle man aber zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Für den Anwalt stehe allerdings schon jetzt fest: „Wir werden auf jeden Fall Berufung zum OLG Frankfurt einlegen.“