Taylor Swift wird wegen „Evermore“ von Freizeitpark verklagt
Swifts neuestes Album „Evermore“ hatte angeblich negativen Einfluss auf das Geschäft eines gleichnamigen Freizeitparks. Die Sängerin kann die Klage nicht nachvollziehen.
Im vergangenen Jahr veröffentlichte Taylor Swift gleich zwei Überraschungsalben und sorgte damit für einigen Wirbel – zu viel findet ein Freizeitpark aus dem US-Bundesstaat Utah. Swifts neueste Platte „Evermore“ trägt nämlich den gleichen Namen wie der Vergnügungspark. Die Vertreter des „Evermore Parks“ verklagen die Sängerin nun wegen Markenrechtsverletzung.
„Evermore Park“-Unternehmer fordern Millionen Dollar Schadenersatz
Wie unter anderem die BBC und der Guardian berichten, gehen die Vertreter des Parks offenbar nicht von einem Zufall aus. Sie beschuldigen Taylor Swift, ihre Marke durch den Verkauf von Merchandise-Produkten verletzt zu haben. So wird der Sängerin vorgeworfen, dass sich die Namensgleichheit negativ auf die Ergebnisse in den Internetsuchmaschinen ausgewirkt habe. So habe die „Evermore-Park“-Website nach der Veröffentlichung des Albums eine „dramatische Abweichung vom typischen Niveau“ der Besucherzahlen verzeichnet. Dementsprechend fordere man nun Schadenersatz in Millionenhöhe, sowie die Begleichung ihrer anfallenden Prozesskosten.
Swifts Anwälte behaupten, der Park habe von „Marketing-Gelegenheit“ profitiert
Swifts Anwälte reagierten nun auf die Klage und meinen, dass es „keine Grundlage“ für die Behauptung gebe. In einem Brief, der beim Gericht eingereicht wurde, schrieben sie: Es sei unvorstellbar, dass es „irgendeine Verwechslungsgefahr“ zwischen dem Themenpark und der Musik Taylor Swifts sowie den jeweiligen Merchandise-Produkten gebe.
Stattdessen behaupten die Anwälte, dass der Themenpark von dem Extra-Marketing sogar profitiert hätte: „Darüber hinaus hat Ihr Mandant keinerlei Schaden erlitten und hat sogar offen erklärt, dass die Veröffentlichung von Frau Swifts Album eine ,Marketing-Gelegenheit‘ für den angeschlagenen Themenpark Ihres Mandanten darstellt.“