Taylor Swift wehrt sich juristisch gegen Hitler-Vergleich
Für die rechte alt.right-Bewegung ist Taylor Swift eine Ikone – die Musikerin distanziere sich nicht offen genug von neonazistischen Strömungen in den USA, lautet außerdem ein Vorwurf. Nun hat die 27-Jährige über ihre Anwälte verlauten lassen, dass sie juristisch gegen einen Blog vorgehen wird. Der hatte sie mit Hitler verglichen und Verbindungen zwischen ihrer Musik und der alt.right-Bewegung gezogen.
Taylor Swift wird zur Ikone der rechten Bewegung stilisiert. Ihre Anwälte haben nun angekündigt, einen Blog zu verklagen, der die 27-Jährige unter anderem mit Adolf Hitler verglichen hat.
Die Stilisierung von Taylor Swift zu einer Ikone der rassistischen Bewegung alt-right begann mit einer Pinnwand auf der Plattform Pinterest. Die trug den Namen „Real Taylor Swift Quotes“. Darauf zeigte eine Nutzerin Fotos der Sängerin, die sie mit Zitaten von Hitler überblendete. Die Rechten verstanden das nicht als Ironie, sondern adoptierten die für sie „arisch“ anmutende Musikerin als neues Idol. Für eine Zeit explodierte das Internet der Ultrarechten. Sie widmeten ihrer neuen faschistischen Göttin eigene Facebook-Gruppen und Fake-Kolumnen auf rechten Blogs, wie dem „Daily Stormer“.
Dieser Blog war es auch, der mutmaßte, dass der Tag kommen werde, an dem die Sängerin ihren Fans ihre wahren Farben zeigen werde. Bis jetzt hätte man Swift vorwerfen können, dass sie nicht genug tue, um sich von der Herrenmenschen-Ideologie auf Blogs wie diesem zu distanzieren.
Taylor Swift positioniert sich endlich – ein wenig
Nun endlich positioniert sich Taylor Swift, zumindest ein bisschen. Im konkreten Fall geht es um den politisch links verorteten Musikblog „PopFront“ und einen Artikel mit dem Namen: „Swiftly to the alt-right: Taylor subtly gets the lower case kkk in formation“. Darin nimmt der Blog die Lyrics von „Look What You Made Me Do“ und das dazugehörige Musikvideo unter die Lupe. Das Ergebnis: Darin würden „die weiße Vorherrschaft und die weiße Wut“ verteidigt werden.
„Ihre Lyrics sind eine Bestätigung für all das, wie sich die alt-right-Bewegung seit Jahren fühlt: unterdrückt, ängstlich an die Öffentlichkeit zu gehen und wie ein Idiot auszusehen. Nun fühlen sie sich mächtiger, es stärkt die Bewegung, dass ein weißer, blonder, konservativer Popstar keine Angst davor hat von farbigen Menschen dafür ‚gemobbt’ zu werden, dass er seine Gefühle laut heraus schreit“, steht dazu im Blog.
Autorin: „Ich were nicht klein beigeben“
Hinzu kommt, dass die Autorin des Posts eine Szene aus dem Muiskvideo mit Bildern von Reden von Adolf Hitler vergleicht. Für das Anwaltsteam von Taylor Swift ist das genug, um gegen den Blog vorzugehen. Den Betreibern ist das aber herzlich egal. Statt den Post zu löschen, berufen sie sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Hier können Sie das komplette Statement der ACLU (American Civil Liberties Union) lesen. In dem offenen Brief erklärt die non-profit Organisation, weshalb der Post nicht gelöscht werden kann.