Polizei schnappt Stalker von Taylor Swift in Gelsenkirchen
Ein Stalker soll der Sängerin hinterhergereist sein und wurde dann beim versuchten Eintritt in die Veltins-Arena verhaftet.
Taylor Swift gab am Mittwoch (17. Juli) ihr erstes von drei „Eras“-Konzerten in Gelsenkirchen. Zwischen den 62.000 Besucher:innen versuchte sich auch ein vermeidlicher Stalker der 34-Jährigen unterzumischen, der sie und ihren Freund Travis Kelce zuvor auf den sozialen Medien mit dem Tode bedroht haben soll.
Stalker für mehrere Tage in Gewahrsam
Laut „Bild“ soll es sich bei dem vermeidlichen Stalker um den US-Amerikaner Aleksander G. handeln. Der 34-Jährige sei den Security-Kräften von Taylor Swift bereits früher aufgefallen sein. G. sei Swift nach Deutschland hinterhergereist und hätte versucht, am Mittwoch mit einer Konzertkarte in die Veltins-Arena zu gelangen. Bei der Einlasskontrolle riefen die Sicherheitskräfte allerdings die Polizei, die G. anschließend in Gewahrsam nahmen.
Aus Gründen der Sicherheit wird er nach Anordnung des Amtsgerichts Gelsenkirchen bis einschließlich 20. Juli festgehalten. Das ist der Tag, nachdem Taylor Swift ihrem letzten Auftritt in der Stadt im Ruhrpott hat.
Stalker versuchte in Swifts Haus einzubrechen
Dies ist nicht das erste Mal, dass sich Taylor Swift mit Stalkern auseinandersetzen muss. Im Januar hatte ein Mann versucht, in Swifts Haus in New York einzubrechen. Der 34-Jährige wurde dann vor Ort von der Polizei verhaftet, die sich in einem offiziellen Statement zu dem Vorfall äußerte:
„Als die Polizei am Tatort eintraf, wurde sie darüber informiert, dass die Person versucht hatte, eine Tür zu einem Gebäude am Standort zu öffnen. Eine Untersuchung ergab, dass gegen die Person ein aktiver Haftbefehl vorlag, und sie wurde in Gewahrsam genommen.“
Der Mann sei der Polizei bereits bekannt. 2017 habe er eine Gerichtsvorladung erhalten, der er allerdings nicht nachgekommen sei. Mehreren Medienberichten zufolge würde es sich um einen Stalker der Sängerin handeln. Weshalb er jedoch schon vor sieben Jahren inhaftiert werden sollte, ist unbekannt.