„Stairway To Heaven“ vor Gericht: Led Zeppelin bleiben auf Anwaltskosten sitzen
Nachdem Led Zeppelin den Rechtsstreit im Fall von „Stairway To Heaven“ gewonnen haben, verlangte die Band die Erstattung der Anwaltskosten. Dies wurde jetzt abgelehnt.
Led Zeppelin wurden von den Hinterbliebenen des Spirit-Sängers Randy California verklagt, weil die Eröffnungssequenz des 1969er-Klassikers „Stairway To Heaven“ vom Spirit-Song „Taurus“ geklaut worden sei. Das Gericht hatte jedoch zugunsten von Led Zeppelin entschieden und die Klage fallengelassen. Robert Plant und Jimmy Page forderten daraufhin die Erstattung der Anwaltskosten – aber die gibt es, wie nun verlautbart wurde, nicht zurück.
Der Rechtsstreit dauerte über zwei Jahre, und laut Led Zeppelin sind dabei Anwaltskosten in Höhe von knapp 800.000 US-Dollar entstanden. Das Geld wollten sich Plant und Page mit der Begründung zurückholen, die Urheberrechtsklage sei schikanös gewesen und habe nur ein einziges Ziel gehabt: Led Zeppelin um Geld zu erleichtern. Mit der Erstattung der Anwaltskosten wollten die Musiker, wie sie sagten, außerdem zukünftige und sachlich unbegründete Klagen abwenden.
Doch das Gericht hat nun entschieden, dass die Klage und die Gerichtsverhandlung gerechtfertigt gewesen seien. Außerdem merkte Richter R. Gary Klausner noch an, dass die Anwälte von Led Zeppelin vor Gericht erfolgreich waren – und dementsprechend eine Vergütung verdient hätten.Mehr News und Stories