Sean „Diddy“ Combs: Warum haben die Behörden seine Zelle durchsucht?
Sein Anwalt tobt nach Aktion der Bundespolizei. Sofortige Anhörung beantragt
Der Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs soll zwar erst im Mai 2025 beginnen. Doch bereits jetzt beharken sich die Staatsanwaltschaft und das Team des Rap-Moguls mit aller Härte.
So empören sich die Anwälte von Combs, dass die Bundespolizei seine Gefängniszelle durchsucht und ein Konvolut mit persönlichen Materialien beschlagnahmt hätte. Dabei sind den Behörden auch vertrauliche Notizen über die Strategie in der anstehenden Hauptverhandlung in die Hände gefallen. Das berichten US-Medien, darunter der „Hollywood Reporter“ und die Boulevard-Plattform „TMZ“, die Einsicht in die Unterlagen hatte.
Die Aktion im Metropolitan Detention Center (MDC) von Brooklyn wäre ihnen am Freitagabend (15. November) aufgefallen, behauptet Combs-Anwalt Marc Agnifilo. Laut seinen Aussagen hat die Bundespolizei bereits zugegeben, Notizen aus Diddys Zelle zu besitzen.
„Verletzung des Rechts auf ein ordentliches Verfahren“
Diese Durchsuchung und Beschlagnahmung würde Combs Rechte gemäß dem vierten, fünften und sechsten „Amendment“ der US-Verfassung missachten. Agnifilo spricht von einem „ungeheuerlichen Verhalten der Behörden, das eine Verletzung des Rechts auf ein ordentliches Verfahren darstellt.“
Man beantrage deshalb eine zeitnahe Beweisanhörung. „Es handelt sich um eine dringende Angelegenheit, da die Regierung im Besitz der vertraulichen Notizen von Mr. Combs an seine Anwälte ist, die Zeugen der Verteidigung und Verteidigungsstrategien betreffen“.
Vermeintliches Image als Saubermann
Die New Yorker Anwälte haben ihre Kernfragen für die beantragte Anhörung bereits eingereicht: Wer hat die Durchsuchung von Combs‘ Gefängniszelle genehmigt? Wer hat entschieden, was beschlagnahmt werden sollte? Wer hat die beschlagnahmten Gegenstände an die US-Staatsanwaltschaft weitergegeben?
Der Hintergrund dieser Zellen-Razzia dürfte die für den Freitag (22. November) anberaumte Sitzung sein, in der das Combs-Team zum dritten Mal Haftentlassung auf Kaution bis zum Prozessbeginn beantragt. Die Staatsanwaltschaft will davon nicht wissen. Sie hält dagegen, dass Combs und sein Netzwerk dann noch leichter Zeugen beeinflussen (und bedrängen) könnten. Selbst aus seiner Zelle heraus, hätte der Vater von sieben Kindern mit Kalkül sein vermeintliches Image als Saubermann propagiert.