Sean „Diddy“ Combs: Mini-Sieg bei drittem Kautionsantrag
Beschlagnahmte Dokumente des Rappers, die auch die Beeinflussung von Zeugen beweisen, werden bei der Anhörung nicht zugelassen.
Ein New Yorker Richter hat entschieden, dass im Fall „Sean ‚Diddy‘ Combs“ Kopien von persönlichem Material, das bei einer Durchsuchung seiner Gefängniszelle im Oktober sichergestellt wurde, vernichtet werden muss.
Strafverfolgungsbehörden hatten die insgesamt 20 Seiten während einer Razzia im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn beschlagnahmt. Angeblich sollen sie Hinweise auf Combs’ unerlaubte Versuche liefern, Zeugen zu beeinflussen. Richter Arun Subramanian untersagte die Verwendung der Dokumente in der bevorstehenden, dritten Kautionsanhörung des wegen Sexhandels, Erpressung und Prostitution angeklagten Rappers am 22. November.
Combs-Anwalt spricht von „vertraulicher Korrespondenz“
Wie „Deadline“ berichtet, sollen in einer Anhörung vor Gericht am Dienstag (19. November) Combs’ Anwälte Marc Agnifilo und Tony Geragos argumentiert haben, dass die sichergestellten Notizen vertrauliche Anwaltskorrespondenz betreffen würden. Dies verletze Combs’ Rechte auf einen fairen Prozess.
Agnifilo behauptete, dass die Notizen seines Mandanten das Ergebnis ausführlicher Gespräche mit dessen Anwälten seien. Sie hätten sich in einem Notizblock befunden, auf dem handschriftlich das Wort „legal“ vermerkt war. Laut ihm war die Durchsuchung des gesamten Gefängnisses wahrscheinlich nur ein „Vorwand“, um seinen Klienten ins Visier zu nehmen. Eine Durchsuchung der Gefangenen nach Schmuggelware sei dabei zweitrangig gewesen.
Staatsanwaltschaft unterstellt Zeugen-Manipulation
Die Staatsanwältin Mary Christine Slavik widersprach dieser Darstellung und sagte, dass die Materialen vor allem Details zur Zeugenbeeinflussung beinhalteten. Insbesondere ein Telefongespräch vom 04. Oktober mit einem seiner erwachsenen Söhne würde dies andeuten. Auch gäbe es Aufzeichnungen seiner angeblichen Bemühungen, Ermittlungen zu behindern, unerlaubte Anrufe aus seiner Zelle zu tätigen und Social-Media-Kampagnen zu initiieren, die auf eine Beeinflussung der Geschworenen abzielten.
Kommt Combs auf freien Fuß?
Obwohl er angeblich bereit sei, eine Kaution von 50 Millionen US-Dollar zu hinterlegen, Hausarrest zu akzeptieren und nur mit seiner Familie und seinen Anwälten zu sprechen, wurde Combs’ Antrag auf vorzeitige Entlassung bereits zweimal abgelehnt. In Anbetracht der nun dritten Kautionsanhörung bleibt offen, ob dieser Versuch – auch aufgrund der nicht zugelassenen Dokumente – erfolgreicher sein wird.