Sean „Diddy“ Combs’ Kinder veröffentlichen erstmals Statement
„Wir stehen geschlossen hinter dir und unterstützen dich bei jedem Schritt auf deinem Weg.“
Im Zuge der Klageflut gegen Sean „Diddy“ Combs wegen unter anderem Vergewaltigung und Menschenhandel haben sich nun erstmals die Kinder des Rappers zu Wort gemeldet. Auf Social Media teilten sie mit, dass sie entgegen aller Anschuldigungen weiter hinter ihrem Vater stünden.
Der Diddy-Spross postete in einem verknüpften Instagram-Beitrag ein gemeinsames Bild der Familie auf einer weißen Hüpfburg im Garten eines großen Grundstücks. Um Patriarch Combs verteilt sitzen (v. l. n. r.) Justin Dior Combs (30), Quincy Brown (33), flankiert von den Zwillingen Jessie James und D’Lila Star Combs (17), Chance Combs (18) und Christian „King“ Combs (26). Dana Tran hält seine jüngste Tochter Love (2), links von Combs sitzt seine Mutter Janice.
Im dazugehörigen Text stellen sie die inzwischen mehr als 120 Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung sowie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wegen Menschenhandel infrage: „Der letzte Monat hat unsere Familie erschüttert. Viele haben sowohl ihn als auch uns aufgrund von Anschuldigungen, Verschwörungstheorien und falschen Erzählungen verurteilt, die sich in den sozialen Medien ad absurdum geführt haben. Wir stehen geschlossen hinter dir und unterstützen dich bei jedem Schritt auf deinem Weg.“
Trotz der Inhaftierung ihres Vaters und des kommenden Prozesses im Mai 2025 hielten die Geschwister „an der Wahrheit fest, weil wir wissen, dass sie sich durchsetzen wird und dass nichts die Stärke unserer Familie brechen wird. WIR VERMISSEN DICH & LIEBEN DICH DAD.“
Sean „Diddy“ Combs soll 13-Jährige vergewaltigt haben
Weitere vier Männer und drei Frauen reichten am 20. und 21. Oktober Klage gegen den Rap-Mogul wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs ein. Eines der angeblichen Opfer soll zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt gewesen sein. Laut der Klageschrift habe Combs sie nicht allein vergewaltigt. Ein unbekannter „männlicher Prominente“ hätte mitgemacht. Mehrere Personen, darunter „Prominenter A“ und „Prominenter B“, hätten der Tat dann zugesehen. Unklar ist, ob die Prominenten identifiziert werden könnten, oder ob ihre Namen (noch) nicht bekannt gemacht werden.