Sean „Diddy“ Combs bleibt in Haft: Kautionsantrag wegen „ernster Bedenken“ abgelehnt

50 Millionen US-Dollar Kaution reichen nicht aus: Sean „Diddy“ Combs muss in Untersuchungshaft bleiben.

Sean „Diddy“ Combs sieht sich derzeit mit schweren Vorwürfen wegen Menschenhandel, sexueller Gewalt und organisierter Kriminalität konfrontiert. Der 54-Jährige bleibt nach einer richterlichen Entscheidung weiterhin in Untersuchungshaft. Ein Antrag seiner Verteidigung, ihn gegen eine Kaution von 50 Millionen US-Dollar freizulassen und unter Hausarrest zu stellen, wurde abgelehnt.

Am Abend des 16. September nahm die Polizei den Rapper und Produzenten in Manhattan, New York, fest, nachdem ihn bereits über einen längeren Zeitraum verschiedene Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt belasteten. Die Festnahme erfolgte im Zuge umfassender Ermittlungen des US-Heimatschutzministeriums, die sich auf verschiedene Vorfälle über mehrere Jahrzehnte erstrecken.

Während der Hausdurchsuchungen in seinen Anwesen in Los Angeles und Miami im März 2024 wurden wohl zahlreiche Beweismittel gesichert, die nun zur Anklage führten. Diese umfasst Vorwürfe der Zwangsprostitution, des Menschenhandels, der Erpressung und weitere schwere Straftaten.

Hausdurchsuchung am 25. März durch Bundes- und Heimatschutzermittler von Sean Combs Haus in Miami
Hausdurchsuchung am 25. März durch Bundes- und Heimatschutzermittler von Sean Combs Haus in Miami

Die Anklageschrift, die 14 Seiten umfasst, beschreibt ein systematisches Muster von Misshandlungen und Gewalt, das Sean „Diddy“ Combs über viele Jahre hinweg angewandt haben soll. Dabei nutzte er angeblich seinen Reichtum, Einfluss und die Ressourcen seines weitverzweigten Geschäftsimperiums, um Frauen zu manipulieren, zu missbrauchen und ihnen Gewalt anzutun.

Schwere Vorwürfe: Gewalt, Drohungen und Drogenmissbrauch

Laut der Staatsanwaltschaft soll der US-Rapper seit 2009 zahlreiche Frauen gezwungen haben, seinen sexuellen Forderungen nachzukommen. Oft setzte er angeblich laut Klageschrift Gewalt oder auch Drohungen ein. Besonders schwerwiegend sind auch die Vorwürfe, dass er Frauen unter Drogen gesetzt haben soll, um sie zu kontrollieren und ihre Karrieren von ihm abhängig zu machen. Neben sexuellem Missbrauch wird Combs auch vorgeworfen, in Entführungen, Brandstiftungen, Bestechungen und Justizbehinderungen verwickelt zu sein.

Die Staatsanwaltschaft beschreibt das Imperium des Musikers und Produzenten als eine kriminelle Organisation. Ihr Hauptzweck soll es ihrer Sichtweise nach sein, seine Macht und seinen Einfluss zu nutzen, um ungehindert schwerwiegende Verbrechen zu begehen. Dabei sollen ihm mutmaßlich seine Geschäftspartner und Angestellten geholfen haben. „Mitglieder und Verbündete der Combs Enterprise waren in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Nötigung, zwischenstaatlichen Transport zur Prostitution, Drogendelikte und Gewaltverbrechen involviert“, heißt es in der Anklage.

Kautionsantrag abgelehnt: Gefahr für Zeugen und Fluchtrisiko

Über 50 mutmaßliche Opfer haben sich im Laufe der Ermittlungen gemeldet – darunter einige, die in der Vergangenheit enge persönliche oder auch geschäftliche Beziehungen zu dem Musiker pflegten. Man geht davon aus, dass diese Zahl noch weiter steigen könnte.

Am 17. September verhandelte ein Bundesgericht in New York über die Kautionsfreilassung. Sean „Diddy“ Combs‘ Anwälte schlugen eine Kaution von 50 Millionen US-Dollar sowie Hausarrest mit elektronischer Überwachung in seiner Miami-Villa vor. Sie argumentierten, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit sei und die Anschuldigungen unbegründet seien. Ihrer Meinung nach handele es sich um eine „Hexenjagd“ gegen ihren Mandanten. Combs, so sein Anwalt Marc Agnifilo, sei ein „unvollkommener Mensch, aber kein Krimineller“.

Die zuständige Richterin Robyn Tarnofsky folgte jedoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ihn als erhebliche Gefahr für die Gemeinschaft darstellte. Die Richterin äußerte „sehr ernste Bedenken“ in Bezug auf seinen angeblichen Drogenmissbrauch, seine „Wutprobleme“ und vor allem seine Bemühungen, den Ausgang des Verfahrens durch Zeugenmanipulation zu beeinflussen. Der US-Amerikaner kontaktierte die wichtige Zeugin, Sängerin Kalenna Harper, mehr als 120 Mal telefonisch. Die Staatsanwaltschaft behauptet, er habe versucht, „falsche Narrative“ zu verbreiten und Zeug:innen zu beeinflussen, um sie auf seine Seite zu ziehen.

Richterin Tarnofsky erklärte, dass der Rapper nicht nur eine Gefahr für seine Opfer, sondern auch ein „Fluchtrisiko“ herrsche. Der Kautionsantrag wurde daraufhin abgelehnt.

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