Sean Combs beklagt Anklage nach „rassistischem Gesetz“

Einer der Anklagepunkte beruht laut Sean „Diddy“ Combs auf einem „alten rassistischem Gesetz“.

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Sean „Diddy“ Combs, der aufgrund schwerwiegender Vorwürfe der sexuellen Gewalt, des Sexhandels und organisierter Kriminalität in U-Haft sitzt und auf seinen Prozess wartet, beschwert sich. Grund: Combs soll aus einer rein rassistischen Motivation so hart behandelt werden. Die Behörden wollen ihn fallen sehen, nur weil er „ein schwarzer erfolgreicher Mann“ sei.

Im Zuge dessen reichte Diddys Team an Anwälten am Dienstag, dem 18. Februar einige Dokumente ein, nach denen der Richter gebeten wird, einen Anklagepunkt der US-Staatsanwaltschaft abzuweisen. Dabei geht es um die Anschuldigung gegen Diddy wegen „Transports zur Ausübung der Prostitution“, auch bekannt als „Mann Act“.

Was ist der „Mann Act“?

Der „Mann Act“ – zuvor unter dem Titel „White-Slave Traffic Act“ im Jahr 1910 entstanden – steht gegen Prostitution, Unmoral und Menschenhandel, insbesondere den Handel zum Zwecke der Prostitution. In den USA ist Prostitution weitgehend – mit Ausnahme von Nevada – untersagt. Jede Person, welche sich an Prostitution beteiligt, sei es der Kunde, die oder der Prostituierte oder die/der Vermittler:in, kann dafür strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.

Laut P. Diddy wurde dieses Gesetz aber bisher ausschließlich gegen Afroamerikaner:innen angewandt. Combs nennt dabei auch Chuck Berry und Boxer Jack Johnson als Beispiele, die beide durch dieses Gesetz zu Fall gebracht wurden. Dabei ist es für Diddy kein Zufall, dass ebenfalls beide Männer afroamerikanisch sind. Als Gegenbeispiel zählt der in Ungnade gefallene Musikmogul den ehemaligen New Yorker Gouverneur Eliot Spitzer auf. Dieser trat 2008 wegen seiner Verstrickung in einen Escort-Skandal zurück, wurde dafür jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen.

So will sich Combs nun verteidigen

„Keine andere Person, und schon gar nicht ein Weißer, wurde jemals unter dem White-Slave-Traffic-Act dafür belangt, dass er männliche Begleiter aus einem anderen Staat angeheuert hat“, äußert sich Combs laut „TMZ“ in den Dokumenten. Der 55-Jährige fühlt sich wegen seiner Hautfarbe ungerecht behandelt, fühlt sich „für ein Verhalten verfolgt, das regelmäßig ungestraft bleibt“.

P. Diddy wird vorgeworfen, im Zuge seiner berüchtigten „Freak-Off“-Partys männliche Sexarbeiter engagiert zu haben. Seine Anwälte jedoch beharren darauf, dass die Staatsanwälte „hauptsächlich auf Behauptungen aufbauten, dass Mr. Combs und zwei seiner langjährigen Freundinnen manchmal eine dritte Partei – einen männlichen Begleiter – in ihre sexuelle Beziehung einbezogen haben“.