Rock am Ring 2015: Lieberberg darf den Namen vielleicht behalten
Das Oberlandesgericht Koblenz stellt in Aussicht, dass Konzertveranstalter Marek Lieberberg seinen "Rock am Ring"-Titel behalten dürfe
Vielleicht wird Konzertveranstalter Marek Lieberberg den Titel „Rock am Ring“ weiter verwenden dürfen. Das berichtet „RP Online“ mit einem Verweis auf eine Bekanntmachung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Dem Gericht lägen „neue Erkenntnisse“ vor, nach denen eine einstweilige Verfügung aufgehoben werden könnte – Lieberberg stünde dann frei, den Namen „Rock am Ring“ in Mönchengladbach oder anderen Orten zu nutzen. Das Urteil soll an diesem Freitag gefällt werden.
So würden zwei neue eidesstattliche Versicherungen existieren, eine vom Ex-Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Friedhelm Demandt, die andere vom Konzertveranstalter Matthias Hoffmann. Beide Versicherungen könnten belegen, dass sowohl Titel als auch Idee zu „Rock am Ring“ von Marek Lieberberg stammen.
Im Juni 2014 hatte das Landgericht Koblenz entschieden, dass der Veranstalter nicht ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH sein Festival unter diesem Namen stattfinden lassen dürfe. Die Rechte am „RaR“ gehörten beiden Seiten. Lieberberg war daraufhin in die Berufung gegangen.