Rechtsstreit mit Til Schweiger: Drehbuchautorin Anita Decker steht mehr Geld zu
Für ihre Arbeit an den Drehbüchern für „Keinohrhase“ und „Zweiohrküken“ steht der Autorin mehr Geld zu.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Drehbuchautorin Anita Decker und Til Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros., fällte das Landgericht Berlin am Mittwoch (27. September) ein Urteil. Demnach stehe Decker für ihre Arbeit and „Keinohrhase“ (2008) und „Zweiohrküken“ (2009) mehr Geld zu.
Die Klage und das Urteil beziehen sich auf den „Fairnessparagrafen“ des Urheberrechts. Dieser besagt, dass Nachzahlung getätigt werden müssen, wenn die erzielten Erfolge eines Filmes im Missverhältnis zu den ursprünglich vereinbarten Honorierungen stehen. Beide von Til Schweiger gedrehten Filme lockten Millionen von Zuschauern in die Kinos, wobei „Keinohrhase“ gar zu den erfolgreichsten deutschen Filmen überhaupt zählt.
Viel hat Decker jedoch nicht von dem Urteil. In Nachzahlungen stehen ihr nur etwa 180 000 Euro zu, da ein Großteil der Ansprüche nach 2015 verjährte. „Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind“, so der Vorsitzende Richter. Zudem trägt sie als Klägerin laut Urteil die Kosten des Verfahrens.
Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann die Produktionsfirma vor einem Kammergericht noch Berufung einlegen.