Rammstein-Skandal: Was ist eine Unterlassungserklärung?

Angeblich habe Shelby Lynn eine Unterlassungserklärung erhalten – was ist das?

Im Zuge des Rammstein-Skandals, in dem Till Lindemann missbräuchliches Verhalten vorgeworfen wird, hat Shelby Lynn zu Protokoll gegeben, Post bekommen zu haben: Sie solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Lynn hatte in der Causa Rammstein den Stein ins Rollen gebracht: Durch ihre Schilderungen angeblicher Vorkommnisse in Vilnius (die Rammstein von sich weisen) spricht nun die ganze Republik darüber, ob Superstar-Sänger Lindemann gegenüber Frauen übergriffig geworden sein könnte. Investigative Recherchen verschiedener Medien hätten zudem ergeben, dass es ein System bei Rammstein gibt: eine angebliche Sex-Rekrutierungsmaschine. Lynn sagt öffentlich zum Anwaltsschreiben (dessen Existenz keine Kanzlei bestätigt hat): „Ich fürchte nichts. Es bricht mir das Herz, für jede Frau, die zum Opfer geworden ist und Schlimmeres erlebt hat. Bringt mich vor Gericht. Ich habe keine Angst. Diese Leute haben viel zu verlieren und zu verbergen. Ich nicht.“ Mittlerweile hat die Polizei in Vilnius bekannt gegeben, aufgrund der Aussage Lynns allein keine polizeilichen Ermittlungen einzuleiten.

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Was ist eine Unterlassungserklärung?

Dabei handelt es sich im Zivilrecht eine Erklärung, bei der sich ein Rechtssubjekt verpflichtet, eine rechtsverletzende Handlung in Zukunft zu unterlassen. Möglich ist dies zum Beispiel bei Verstößen gegen das Urheberrecht oder Beleidigung. Im Folgenden eine vereinfachte Definition:

Die vom so genannten „Störer“ dann unterzeichnete Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis gemäß des Bundesgesetzbuchs. Für den Fall des Verstoßes hiergegen kann sich der Störer bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichten, der eine Vertragsstrafe gemäß § 339 BGB darstellt. Bei der einfachen Unterlassungserklärung wird auf eine Vertragsstrafe verzichtet. Eine Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, so dass der Rechtsinhaber bei weiteren Verstößen sofort eine Unterlassungsklage beim Gericht einreichen kann. Abmahnungsbefugt ist, wer auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen könnte. Er trägt dabei jedoch das Rechtsrisiko, dass der Störer nach Klageerhebung seine Unterlassungspflicht sofort anerkennt, so dass der Rechtsinhaber die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Unterlassungserklärungen: die immaterialgüterrechtliche, medienzivilrechtliche und die wettbewerbsrechtliche. Im Fall Shelby Lynn dürfte es sich, sofern die Unterlassungserklärung existiert, um eine medienzivilrechtliche Unterlassungserklärung handeln. Dabei bezieht sich die Unterlassungserklärung auf Situationen, in denen Personen, vor allem Prominente (Person des öffentlichen Lebens) in Massenmedien insbesondere durch Beleidigung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 185 StGB) in ihrer Ehre verletzt werden, bei übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) sich gegen unwahre Behauptungen wehren müssen, durch unzulässige Äußerungen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts i. S. v. Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG erleiden müssen oder durch unzulässige Bildveröffentlichungen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 22 KUG in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.

Ist die Berichterstattung bereits geschehen, ergibt eine nachträgliche Geldentschädigung keinen Sinn, denn das Ansehen der betroffenen Person wurde bereits unwiderruflich beeinträchtigt.

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