Rammstein: Gerichtserfolg gegen Viagogo und Co – das müssen Sie jetzt wissen
Juristischer Erfolg gegen Anbieter auf dem Ticket-Zweitmarkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Ticketzweitmarkt haben Rammstein sich in der Vergangenheit schon öfter juristisch auseinandergesetzt. Nun hat das Landgericht Hamburg in insgesamt vier Entscheidungen den Resellermarkt zur Einhaltung gesetzlicher Regeln angehalten.
Im Jahr 2022 hatten Rammstein und die MCT Agentur eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo AG erwirkt. Viagogo wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Das Landgericht Hamburg hatte die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 22.12.2023 (Az.403 HKO 157/22) zuletzt jedoch bestätigt. Das Urteil legte fest, dass Viagogo verpflichtet ist, die einschlägigen gesetzlichen Regeln „beim Vertrieb sämtlicher Konzertkarten in Deutschland“ zu beachten.
Und noch mehr: Das Landgericht Hamburg hat gegen Viagogo mit Entscheidung vom 28.12.2023 (Az.: 403 HKO 157/22) ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 20.000,- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, je EUR 250,00 einen Tag Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Verwaltungsrat, beschlossen. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass Viagogo sogar vorsätzlich gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, Viagogo hätte sich „bislang nicht um die einstweilige Verfügung geschert.“
Darüber hinaus erwirkten Rammstein und die MCT Agentur vor dem Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 22.11.2023 (Az.: 406 HKO 114/23) eine einstweilige Verfügung gegen die StubHub Inc. und mit Beschluss vom 20.11.2023 (Az.: 416 HKO 96/23) eine einstweilige Verfügung gegen die Gigsberg Services OÜ.
Sämtliche Entscheidungen bestätigen die Auffassung von Rammstein und der MCT Agentur, dem Tourpromoter der europäischen Shows, dass die Viagogo AG, die StubHub, Inc. und die Gigsberg Services OÜ gegen im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.
Mit dem Beschluss vom 28.12.2023 wird – soweit ersichtlich – erstmals auch ein Ordnungsmittel aufgrund Verstoßes gegen die neuen Verbraucherschutz-Vorschriften verhängt.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Rammstein-Info:
Im Sommer geben Rammstein europaweit Konzerte. Deshalb folgender Hinweis der Band und des Veranstalters (Zitat):
Autorisierter Ticketanbieter ist ausschließlich CTS Eventim. Die dort abrufbaren Kartenkontingente zu Preisen in Höhe von EUR 70,00 bis EUR 131,00 zzgl. Gebühren sind derzeit für die deutschen Shows der Band ausverkauft.
Es erhält nur die Person Einlass, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist und die sich entsprechend ausweisen kann. Bei sämtlichen Konzerten finden strenge Einlasskontrollen statt. Ist ein Ticket nicht auf die Person personalisiert, die Einlass begehrt, erhält sie keinen Eintritt.
Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Etwaige Rückgaben der Tickets (z.B. wg. Verhinderung, Krankheit etc.) gemäß der AGB des Tourneeveranstalters MCT Agentur können ausschließlich über die CTS Eventim zugehörige Plattform „fanSALE“ (www.fansale.de) abgewickelt werden.
Wieder freigewordene Tickets können über www.fansale.de erworben werden.
Bei allen anderen Anbietern, die Rammstein-Tickets anbieten, handelt es sich um nicht autorisierte Händler. Rammstein-Tickets, die dort erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt einer Show. Dies gilt insbesondere für sämtliche Rammstein-Tickets, die über Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes (wie z.B. Viagogo (www.viagogo.de), StubHub, Inc. (www.stubhub.com), Gigsberg), angeboten werden. Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes sind häufig nur schwer von autorisierten Ticketpartnern zu unterscheiden.
Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes sind unter anderem an Folgendem erkennbar:
Hinweis auf Ticketzweitmarkt im oberen Teil der Internetseite (z.B.: „Sekundärmarktplatz“, „Wiederverkäufer“, „Preise über Originalpreis“ etc.) und/oder in den jeweiligen AGB
häufig Preise weit oberhalb der Originalpreise (z.B. EUR 200,00 – EUR 1.000,00)
keine Verlinkung seitens der Bandwebseite