Pussy Riot: Anklage fordert drei Jahre Haft für die Bandmitglieder
Im seit letzter Woche laufenden Prozess gegen die drei inhaftierten Mitglieder der Band Pussy Riot fordert die Anklage nun drei Jahre Haft. Sie seien des "Rowdytums" und der "Anstachelung zu religiösem Hass" schuldig.
Seit letzter Woche läuft der Prozess gegen die inhaftierten Frauen Maria Alechina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch – die als Teil der Band Pussy Riot am 21. Februar 2012 eine nicht genehmigte Protestaktion im zentralen Gotteshaus der Russisch-Orthodoxen Kirche in Moskau durchgeführt hatten.
Für dieses Punk-Gebet gegen Putin, das sie im Februar in der Christ-Erlöser-Kathedrale vorgetragen hatten, forderte die Staatsanwalt heute nun drei Jahre Haft. Die Pussy Riot-Mitglieder seien des „Rowdytums“ und der „Anstachelung zu religiösem Hass“ schuldig, erklärte der Staatsanwalt.
Drei Jahre Haft wären ein nach wie vor völlig unverhältnismäßiges Urteil in einem demokratischen Land. Allerdings liegt die Forderung schon deutlich unter den sieben Jahren, die zuvor gefordert wurden – bis Putin sich für ein „mildes Urteil“ ausgesprochen hatte. Zwar sei „an dem, was sie getan haben, nichts Gutes dran“, er „denke dennoch nicht, dass sie allzu hart dafür bestraft werden sollten“, so Putin.
Lesen Sie hier unsere Reportage über die Band.