Prozess gegen Gil Ofarim wird nun doch verschoben
Gerade erst hatte ein Gericht die Befangenheitsanträge der Anwälte des Sängers abgelehnt, trotzdem ist der geplante Prozessbeginn jetzt geplatzt.
Eigentlich sollte der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim am Landgericht Leipzig am Montag, den 24. Oktober starten. Ofarims Anwälte hatten versucht, den für die Verhandlung eingesetzten Richter für befangen zu erklären, dieser Antrag wurde jedoch am vorigen Freitag vom Oberlandesgericht als höhere Instanz abgelehnt. Trotzdem soll der Prozessbeginn jetzt verschoben werden.
Das Landgericht Leipzig hob jetzt die geplanten Termine für die Hauptverhandlung auf, die eigentlich vom 24. Oktober bis Ende November dauern sollte. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest. Ein Sprecher des Gerichts sagte der „Bild“, mit einem neuen Termin sei „aufgrund der Auslastung der Kammer mit Haftsachen nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu rechnen“.
Das Gericht begründete die Verschiebung mit einer Fürsorgepflicht für den Angeklagten. Es benötige noch Zeit, über die offenen Rechtsmittel der Verteidiger zu entscheiden. Außerdem soll die Zeit genutzt werden, um über eine Anklageerhebung gegen Ofarim zu entscheiden. Darüber hinaus wies das Gericht auch auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung durch einen Täter-Opfer-Ausgleich hin.
Ofarim hatte 2021 in einem viralen Video einem Rezeptionsmitarbeiter eines Leipziger Hotels Antisemitismus vorgeworfen. Dieser habe ihn dazu aufgefordert, vor dem Einchecken seine Kette mit einem Davidstern abzunehmen. Der Mitarbeiter bestreitet das, außerdem sollen Aufnahmen von Sicherheitskameras den von Ofarim geschilderten Ablauf in Zweifel ziehen. Der 40-jährige Sänger wurde in der Folge wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt.