Prince: Urheberrechts-Klage gegen Fan-Chor-Video von „Purple Rain“
Um das materielle Vermächtnis von Prince wird immer noch gerungen. Das Label des verstorbenen Sängers geht nun gegen ein Musikvideo von Fans vor, die seinen größten Hit gemeinsam sangen.
Dass Prince nicht immer mit den Regeln der Musikindustrie einverstanden war, ist bekannt. So veränderte der verstorbene Musiker für einen Zeitraum seinen Künstlernamen, um einen Vertrag mit seinem Label Warner Bros. zu umgehen. Auch der im Juli entfachte Streit um die Rechte seines Songs „Purple Rain“ hätte dem Ausnahmekünstler sicherlich nicht gefallen.
Ursprünglich geht es um harmlose Aufnahmen eines Fanchors, der kurz nach Prince’ Tod in seiner Heimatstadt Minneapolis zusammen kam und auf der Straße gemeinsam das bekannteste Lied des Musikers sang. Die Bilder verbreiteten sich schnell im Internet und gelten bis heute als eines der rührendsten Erinnerungen an den Verstorbenen.Doch zwei Jahre nach dem Ereignis ergriff Universal Music drastische Mittel. Dem Label gehören die Rechte an „Purple Rain“. Das Unternehmen kündigte an, mit rechtlichen Schritten gegen den Twitter-User Aaron Lavinsky vorzugehen. Der Lokaljournalist hatte den Chor gefilmt und anschließend ein Video online veröffentlicht. Inzwischen ist der Clip nicht mehr verfügbar.
Der Reporter zeigte sich sichtlich verärgert und bezeichnete die Klage auf Twitter als „verstörend“. Weiterhin schrieb er: „Das Entfernen von Inhalten auf Basis der DMCA sind ein wichtiges Werkzeug für Künstler, die ihr geistiges Gut online beschützen müssen. Aber das Verhalten eines riesigen Konzerns, der das System missbraucht, um einen von einer Zeitung produzierten News-Clip entfernen zu lassen, ist einfach schwachsinnig.“
Missbrauch des DMCA-Dekrets
Universal sieht in dem Video einen Verstoß gegen das DMCA-Gesetz – den Digital Millenium Copyright Act. Ursprünglich war der amerikanische Erlass dazu vorgesehen, die Urheberrechte von Musikern online zu schützen und so Filesharing auf Plattformen wie Napster einzuschränken.
Doch Lavinsky und seine Redaktion „Star Tribune“ weisen die Klage ab: Sie behaupten, dass das Vorgehen nicht rechtens sei, weil im Gesetz explizit Nachrichtenportale als legitime Nutzer erwähnt werden. Es ist noch nicht klar, ob die Zeitung sich rechtlich wehren wird, doch wies die Redaktion in einem Statement darauf hin, dass dies bereits erfolgreich in der Vergangenheit gemacht wurde, speziell sogar bei viralen Clips mit musikalischen Inhalten.Stellungnahmen von Universal oder den Verwaltern von Prince‘ Nachlass stehen noch aus.