Plattenfirmen wollen nicht, dass bald alle Taylor Swift nacheifern
Neuaufnahmen von älteren Alben, wie sie Taylor Swift aktuell herausbringt, sollen künftig durch Vertragsänderungen erschwert werden.
Für Musiker:innen könnte es bald eine Änderung in den Verträgen mit großen Plattenfirmen geben. Wer einen neuen Kontrakt bei Universal Music Group, Sony Music Entertainment und auch Warner Music Group unterschreibt, wird es nach Vertragsabschluss schwerer haben als zuvor, seine eigene Musik später noch einmal neu aufzunehmen – wie es jetzt gerade Taylor Swift macht.
Für zehn Jahre oder sogar länger soll es den Musiker:innen nach der ersten Aufnahme sogar verboten werden, es wie Swift zu machen.
Anwalt Josh Karp äußert sich zu den geplanten Vertragsänderungen via „Billboard“: „Als ich die neuen UMG-Verträge das erste Mal sah, habe ich versucht, sie ganz loszuwerden. Ich dachte nur: Was ist das? Das ist seltsam. Warum sollten wir weiteren Einschränkungen zustimmen, als wir sie in der Vergangenheit mit demselben Label vereinbart haben?“
Bisher konnten Künstler:innen auch nicht völlig frei ihre Re-Recordings angehen, mussten aber meistens nur etwa fünf bis sieben Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder bis zwei Jahre nach Auslaufen ihres Vertrags mit der Plattenfirma warten.
Taylor Swift und Scooter Braun
Der momentan wohl bekannteste Fall von erfolgreichen Neuaufnahmen ist Taylor Swift mit ihren Re-Recordings. Sie hat, nachdem Musikmogul Scooter Braun 2019 ihr ehemaliges Label Big Machine aufgekauft hatte, sechs ihrer acht Studioalben mit dem Zusatz „(Taylor’s Version)“ neu aufgenommen, um so die Kontrolle über ihre Master zurückzuerlangen. UMG, Sony und Warner wollen nun versuchen, ein ähnliches Szenario für ihre Klient:innen zu verhindern.
Lizenzvereinbarung statt Labelvertrag
Der Künstler:innenvertreter und Anwalt Josh Binder erklärt zu dem Thema gegenüber „Billboard“: „Die Position der Labels ist: ‚Hey, wenn wir einen Haufen Geld ausgeben, um diese Marke mit euch zu schaffen, dann solltet ihr nicht versuchen, Platten zu machen, die mit uns konkurrieren‘. Wir versuchen dagegen anzukämpfen. Wir versuchen, es so kurz wie möglich zu machen. Aber ich finde nicht, dass es die zwingendste Angelegenheit ist, die es zu bearbeiten gilt“.
Statt dagegen anzukämpfen, gehen einige Künstler:innen und Anwält:innen eher in Richtung Lizenzvereinbarungen. Anstelle der traditionellen Labelverträge, bei denen das Label alles besitzt, sollen so die Musiker:innen ihre Master hier weiterhin ihr Eigen nennen können, während die Labels den Vertrieb überwachen.