Peinliches Niederlande-ESC-Statement: Sender bestreitet Joost Kleins Aggression
Das Ganze liest sich so, als hätte ein sensibler Künstler sich in Notwehr geübt. Dass man auch mit Gesten Aggressionen vermitteln kann, wird nicht bedacht.
Der fliegende Holländer Joost Klein darf nicht beim ESC auftreten, und die Rundfunkanstalt der Niederlande AVROTOS reagiert schockiert. In einem Statement wird nun jede Aggression des 26-Jährigen bestritten. Klein habe gezwungenermaßen eine despektierliche Geste in Richtung Kamera gemacht, wird hier behauptet, aber keine Gewalt ausgeübt. Das Ganze liest sich eher so, als hätte ein sensibler Künstler sich in Notwehr geübt.
Das Statement:
„Nach der Aufführung am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klarer Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade die Bühne verlassen hatte und in den Greenroom gegangen war. In diesem Moment hat Joost wiederholt darauf hingewiesen, dass er nicht gefilmt werden möchte, was nicht respektiert wurde.
Dies führte zu einer bedrohlichen Bewegung von Joost in Richtung der Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht. Dieser Vorfall wurde gemeldet, woraufhin eine Untersuchung durch die EBU und der Polizei eingeleitet wurde.
Gestern und heute haben wir uns ausführlich mit der EBU beraten und eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt. Dennoch hat die EBU beschlossen, Joost Klein zu disqualifizieren.
AVROTOS findet die Strafe sehr hoch und unverhältnismäßig.Wir stehen für die guten Sitten – es gibt keine Verständigung darüber, aber aus unserer Sicht ist ein Ausschlussverfahren nicht verhältnismäßig.
Wir sind sehr enttäuscht und bestürzt über die Millionen von Menschen, die sich auf diesen Abend gefreut haben, denn was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte so nicht enden dürfen.“
Interessant ist, dass AVROTOS jedes Fehlverhalten bestreitet, nur weil Joost Klein nicht körperlich übergriffig wurde. Dass man auch mit Gesten oder verbal Aggressionen vermitteln kann, wird hier nicht bedacht.
Die EBU begründete den Ausschluss Kleins vorher so: „Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen“, heißt es in einem Statement der EBU. Das Finale des 68. Eurovision Song Contest werde daher mit 25 teilnehmenden Liedern durchgeführt.
Wen sollen die Oranjes denn jetzt eigentlich wählen?