Paul McCartney erkämpft sich US-Rechte von Beatles-Songs zurück
Das amerikanische Urheberrecht macht es möglich, dass Macca ab 2018 nach 56 Jahren die Rechte für insgesamt 32 Lieder zurückbekommen könnte.
Paul McCartney hat sich juristisch darum bemüht, einen großen Teil des Beatles-Katalogs in den USA drei Jahrzehnte nachdem sie an Michael Jackson verkauft worden sind, wieder zu bekommen. Die Hälfte der Rechte an den Kompositionen unter dem Namen Lennon/McCartney könnte damit 2018 zurück an den Musiker gehen, wie „Billboard“ berichtet.
Die andere Hälfte dürfte Sony erhalten, schloss Lennons Witwe Yoko Ono doch vor einiger Zeit einen entsprechenden Deal mit dem Unternehmen. Die Erben von Michael Jackson hatten die Rechte an den Songs für 750 Millionen Dollar an Sony verkauft.
Hintergrund ist ein 1976 beschlossenes US-Gesetz, das den Urhebern die Möglichkeit gibt, die Rechte an ihren geschriebenen Liedern zurückzubekommen, allerdings nur, wenn sie vor 1978 produziert wurden. Songwriter hätten demnach die Chance, ihre Rechte nach zwei Perioden von 28 Jahren- also nach 56 Jahren – zurückzuerobern. (Nach 1978 gilt übrigens nur eine Laufzeit von 35 Jahren!) 2018 wären die notwendigen 56 Jahre verstrichen.
Das US-Recht erlaubt allerdings nur die „Rückgabe“ von Songs, die in den USA unter Urheberschutz stehen, nicht solche, die in anderen Teilen der Welt angemeldet wurden. Deswegen handelt es sich laut „Billboard“ um insgesamt 32 Tracks von 1962 bis 1964, die McCartney erhielte. Der Musiker musste allerdings schnell handeln, weil der Anspruch zwei bis 10 Jahre vor Ablaufen der 56-jährigen Frist gemeldet werden muss, und reichte den Antrag bereits am 15. Dezember 2015 ein.
Weitere Songs, unter anderem Kompositionen von „Abbey Road“, können nach der Gesetzesvorlage nicht vor 2025 zurück an den 73-Jährigen gehen.