Oliver Pocher siegt nach Boxring-Ohrfeige vor Gericht
Nachdem Oliver Pocher von Fat Comedy bei einem Boxkampf attackiert worden war, verklagte er den witzelnden Rapper. Nun urteilte das Frankfurter Landgericht zu seinen Gunsten. Allerdings ging es dabei zunächst um ein Affen-Video.
Oliver Pocher hat im Prozess um eine erlittene Ohrfeige Rande eines Boxkampfes im März diesen Jahres ist am Mittwoch (19. Oktober) einen juristischen Erfolg verbucht. Der Comedian und Moderator hatte Instagram-Influencer Fat Comedy, eigentlich Giuseppe Sumrain, verklagt, nachdem dieser den Angriff auch noch mit einem kurzen, selbst erstellten Clip ins Netz gestellt hatte.
Ein von Fat Comedy ebenfalls veröffentlichtes Äffchen-Video, das Pocher verunglimpfen sollte, wurde aber zum Hauptstreitpunkt vor Gericht.
100.000 Euro Schadensersatz aufgrund der Körperverletzung hatte Oliver Pocher von Fat Comedy zu Prozessbeginn gefordert. Geklärt wurde nun zunächst, ob die Persönlichkeitsrechte des RTL-Moderators schutzwürdiger sind als Meinungs- und Kunstfreiheit. Konkret ging es darum, ob Pocher verächtlich gemacht wurde, nur damit Fat Comedy mit seiner Aktion mehr Follower auf Instagram gewinnen konnte.
Äffchen-Video muss offline bleiben – sonst gibt es eine saftige Geldstrafe
Pocher beantragte deshalb schon vor einiger Zeit eine einstweilige Verfügung gegen das Video. Diese darf nun nach Urteil des Gerichts bestehen bleiben. Fat Comedy darf es nicht noch einmal zeigen, andernfalls droht ihm ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Sein Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.
Für die Pocher-Seite ist es ein K.O.-Sieg vor Gericht. „Giuseppe Sumrain hat völlig zu Recht mal wieder verloren. Die Argumente seiner Anwälte überzeugen nicht. Und er wird neben den vollen Kosten auch alle weiteren Konsequenzen seines Handelns zu tragen haben“, sagte Pochers Anwältin Verena Haisch laut „Bild“.
Vor Gericht hatte ein Anwalt von Fat Comedy laut „RTL.de“ scharf argumentiert: „Jemand, der andere Menschen als ,krankes Schwein‘ und ,fette Sau‘ bezeichnet, ist verpflichtete, auch mal mehr einstecken zu müssen.“