Niederlage für Jan Böhmermann: Teile des Erdogan-Gedichts bleiben verboten

Entscheidung im zivilen Rechtsstreit um das Schmähgedicht aus dem „Neo Magazin Royale“: Passagen, die den türkischen Präsidenten beleidigen, bleiben verboten.

Vor wenigen Tagen gewann Jan Böhmermann für seine ZDF-Late-Night-Show „Neo Magazin Royale“ den Deutschen Fernsehpreis und widmete ihn der Rechtsschutzversicherung des Senders. Jeder im Saal und vor dem Fernseher wusste, was damit gemeint war. Bisher hatte das Schmähgedicht, das der Moderator im vergangenen Jahr über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen hatte, keine bedeutsamen juristischen Folgen.

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Am Freitag (10. Februar) nun das Urteil des Hamburger Landgerichts: „Der Satiriker Jan Böhmermann darf bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ weiterhin nicht mehr veröffentlichen.“ So heißt es kurz und knapp in der Begründung des Gerichts. Damit wurde der Klage des Privatmanns Erdogan in Teilen stattgegeben.

Böhmermann hielt sich stets an das Verbot

Bereits im Mai hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, mittels der jene Worte, die das Gericht als besonders ehrverletzend bewertet wurden, nicht mehr vorgetragen werden durften. Böhmermann, der nicht mit Kritik am Umgang mit seiner Person und seiner Arbeit sparte, hatte sich stets an das Verbot gehalten.

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