Nach Verbot: Habeck löscht Clip, in dem er Grönemeyer-Hit summt

„Zeit, dass sich was dreht“ darf nicht für politische Zwecke genutzt werden – der Grönemeyer-Entscheidung müsste sich nun auch der Grünen-Politiker beugen.

Schon 2006 brachte Herbert Grönemeyer das Stück „Zeit, dass sich was dreht“ heraus. Damals noch zusammen mit Amadou & Mariam und als Hymne zur Fußball-Weltmeisterschaft im gleichen Jahr. 2024 holte er es im Duett mit Soho Bani erneut hervor. Doch auch, wenn der 68-Jährige dem Song nun neues Leben einhaucht, erlaubt er dies nicht zwingend anderen.

Neuauflage = okay, Parteinutzung = nicht okay

Konkret hieß es vom Anwalt Christian Schertz laut „dpa“, Grönemeyer „wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden“. Was dazu führte, dass zuvor die CDU im Wahlkampf für Friedrich Merz nicht mehr nutzen durfte und nun auch nicht mehr Die Grünen.

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Summen ist schon zu viel

Schließlich hatte Robert Habeck am 7. November auf Instagram einen Clip geteilt, in dem er andeutete, seine Bewerbung fürs Kanzleramt erfolgreich eingereicht zu haben (mehr dazu am 17. November) – dabei summte er „Zeit, dass sich was dreht“ vor sich hin. Ein No-Go für Grönemeyer. Anwalt Scherztz hierzu wieder gegenüber „dpa“: „Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied ‚Zeit, dass sich was dreht‘ für Wahlkampfzwecke zu nutzen.“

Es geht ums Respektieren

Auch wenn im Statement von „in Zukunft“ die Rede ist, wurde jetzt gehandelt. Zwar dauerte es einige Tage, doch nun ist das besagte Instagram-Video von Habecks Instagram-Kanal verschwunden. Ein Grünen-Sprecher vermeldete laut „dpa“ dazu: „Herbert Grönemeyer hat geäußert, dass seine Werke grundsätzlich nicht von Parteien genutzt werden sollen. Auch nicht durch summen. Wir respektieren das.“

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