Millionen-Dollar-Klage: Beatles knöpfen sich Merchandising-Verkäufer vor

Gefälschte und mutwillig nachgemachte Logos und Merchandising-Produkte der Fab Four soll es nicht geben - deswegen geht es nun 48 Internet-Händlern juristisch an den Kragen.

Die Beatles-Firmen Apple Corps Ltd. und Subafilms Ltd. haben am vergangenen Donnerstag (01. Februar) eine Klage gegen eine Liste von 48 Internet-Händlern und anderen Unternehmen eingereicht.

Mehr zum Thema
Ranking: Darum regierten die Beatles 2017 den Vinyl-Markt in Amerika
In der Klage werden laut „Billboard“ Markenfälschung und -verletzung, das Täuschen von Käufern, unlauterer Wettbewerb und Markenverletzung aufgeführt. In der Klageschrift heißt es zudem, dass die illegalen Merchandising-Verkäufer sich in Ländern aufgestellt hätten, in denen Copyright-Verletzungen wenig geahndet werden. Zum Teil vertreiben sie sie auch von dort. Wie zu lesen ist, werden Produkte der Händler auch bei Amazon, eBay und Co. angeboten.

Die Beatles kontrollieren ihren Marken-Kosmos

Zu den Beklagten gehören u.a. shirtsforyou.net, B.F. Store, Good luck to you, GreenMango Store und HOOK ON YOU. Die Unternehmen verkaufen Bettwäsche und Kopfkissenbezüge, Bekleidung für Männer, Frauen und Kleinkinder (Tank-Tops, T-Shirts, Jacken, Hüte, Schuhe, Strampler, Hüllen für Mobiltelefone, Anhänger, Rucksäcke und Fußmatten). Entscheidend ist, dass sich die Artikel in Qualität und Material nicht von der Ware unterscheiden lässt, die von den Beatles selbst auf den Markt gebracht werden.

Die Unterlassungsklage umfasst nun die Herstellung, Werbung, Verbreitung und den Verkauf der Artikel und fordert, eine Sperre für die Registrierung und Nutzung der Domainnamen. Kommerzielle Websites wie Amazon sollen derartige gefälschte Waren sofort entfernen. Die Klage beinhaltet überdies eine Schadenersatzforderung von 2 Millionen Dollar für jede gefälschte Marke, die verwendet oder verkauft wird.

Apple Corps Ltd. sichert den Nachlass von John, Paul, George und Ringo und „kontrolliert die exklusiven Merchandising-Rechte und alle anderen immaterielle Rechte im Namen der Beatles“, wie es in der Klage heißt. Subafilms Ltd. gehört ebenfalls den Beatles und wurde 1967 gegründet, um die Merchandising-Rechte an dem 1967 produzierten Animationsfilm „Yellow Submarine“ zu sichern.

Abonniere unseren Newsletter
Verpasse keine Updates