Marilyn Manson: Außergerichtliche Einigung in einem Fall der sexuellen Nötigung
Kurz vor dem Gerichtstermin zieht die Klägerin zurück. Angebliche konnte sie die Sperrfeuer des Manson-Teams nicht mehr ertragen
In der langen Reihe von Anschuldigungen gegen „Schockrocker“ Marilyn Manson wegen Missbrauch, sexueller Nötigung und Körperverletzung ist nun eine Anklage wegen Vergewaltigung vom Juni 2021 außergerichtlich beigelegt worden. Kurz bevor der Streit mit Jane Doe (ein Pseudonym) vor Gericht behandelt worden wäre, konnten sich die Kontrahenten einigen.
Daraufhin lässt der US-Jurist Howard King, einer von Mansons Anwälten verlauten: „Brian ist erfreut, dass, genau wie frühere Klagen ohne Zahlung aufgegeben oder für Kleinbeträge beigelegt wurden. Diese Klägerin hat nun zugestimmt, ihre ursprüngliche Klage durch Verrechnung einer Versicherungszahlung fallen zu lassen. Diese stellt einen Bruchteil ihrer Forderungen dar und beträgt weit weniger als die Gerichtskosten für Brian“.
Das US-Branchenmagazin „Billboard“ hat mittlerweile eine timeline erstellt, die gut zwei Dutzend „Manson-Momente“ enthält, welche die Einzelfälle der angeblichen oder echten Verfehlungen von Brian Hugh Warner, so sein bürgerlicher Name, dokumentieren. Ein endloses Gezerre von Anklagen und Gegenklagen, die mittlerweile ganz nüchtern in Heller und Pfenning aufgerechnet werden.
Gegenüber der amerikanischen Ausgabe des ROLLING STONE gab „Jane Doe“ zu Protokoll: „Ich war voll und ganz auf diesen Prozess vorbereitet und hätte nie gedacht, dass ich jemals so einem Vergleich zustimmen würde. Doch in den letzten zweieinhalb Jahren habe ich all die Drohungen, Schikanen, Belästigungen und Einschüchterungsversuche stillschweigend ertragen, die sich in den letzten Wochen nochmals verstärkt haben.”
Auch diesmal muss Manson muss also nicht vor Gericht erscheinen: Ähnlich wie im Fall der Esmé Bianco („Game of Thrones“) wird die wirkliche Wahrheit nun wohl nie ans Licht der Öffentlichkeit kommen.
Doe hatte Manson vorgeworfen, sie seit Anfang der 2010er-Jahre mehrfach vergewaltigt und zu sexuellen Handlungen unter Entzug von Lebensmitteln, Schlaf und Sicherheit gezwungen zu haben. Dazu kam die massive Androhung von Gewalt, wenn sie diese Sache bei der örtlichen Polizei melden würde.
Bislang hatte sie gekämpft, statt Geld anzunehmen. Nun wollte sie offenbar einen Schlussstrich in dieser auch im Nachhinein quälenden Angelegenheit ziehen.
„Ich habe mich nie für Geld interessiert, ich wollte immer nur Gerechtigkeit. Doch wenn wir vor Gericht gegangen wären, hätte ich mein Recht auf Anonymität verloren, und somit auch in einem unerträglichen Ausmaß eine Opferrolle mit allen Details einnehmen müssen“, so die Frau, die sich „Jane Doe“ nennt.
Weitere Details der Vereinbarung zwischen Manson und Doe sind nicht bekannt.
Damit ist eine Klage gegen den Sänger zum zweiten Mal außergerichtlich abgeräumt worden. Auch in diesem Fall muss Manson keine formalrechtliche Konsequenzen fürchten.
Die künftige Liste des „Billboards“ mit Manson-Vorfällen ist jedoch nur unwesentlich kürzer geworden.