Marek Lieberberg schlägt zurück: Gerichtsprozess um Rock am Ring – ‚fragwürdiger Stil, falsche Wiedergabe‘
Veranstalter Lieberberg hat auf die einstweilige Verfügung der Nürnburgring Gmbh im Namensstreit um Rock am Ring reagiert. Er betont Gelassenheit vor dem Prozess.
Marek Lieberberg hat im Streit zwischen ihm und der Nürburgring GmbH um die Namensrechte an „Rock am Ring“ reagiert. Die Nürburgring GmbH hatte eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Koblenz eingereicht – Lieberberg soll untersagt werden, ohne die Zustimmung der Gesellschaft ein Festival unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ an neuer Stätte auszurichten.
In einer Mitteilung Lieberbergs heißt es: „Mit Befremden nehme ich die Stellungnahme der Nürburgring GmbH zur Kenntnis.“ Es sei Ausdruck eines fragwürdigen Stils, wenn die Gegenseite Vertragsinhalte öffentlich interpretiere und einseitig auslege. „Dies gilt umso mehr, als die Nürburgring GmbH diesen Vertragsinhalt sogar wissentlich falsch wiedergibt.“
Der Rock-am-Ring-Chef sei der Überzeugung, dass die Fakten für ihn sprächen. Zum anstehenden Gerichtsprozess teilte er mit: „Ich halte es nicht für glücklich und es ist auch nicht meine Art, diese Entscheidung zu präjudizieren.“
Die Nürburgring GmbH hatte zuvor am Donnerstag (12. Juni) eine Stellungnahme veröffentlicht. Nach Auffassung der Nürburgring GmbH dürfe der Werktitel „Rock am Ring“ nicht ohne deren Zustimmung außerhalb des Nürburgrings verwendet werden.
Zur Wahrung ihrer Interessen hat die Nürburgring Gmbh eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt.
In der kommenden Woche soll es vor Gericht eine erste Anhörung geben.