Marc Jacobs vs. Nirvana: Urheberrechtsstreit um Nirvana-Logo geht weiter

Der Urheberrechtsstreit um den derangierten Acid-Smiley geht in die Nächste Runde: Weil die Anwälte Marc Jacobs' keine klaren Antworten über die Entstehungsgeschichte des Nirvana-Logos erhielten, reicht der nun Gegenklage ein.

Marc Jacobs bezweifelt, dass Kurt Cobain ein originäres Smiley-Gesichtsdesign geschaffen hat. Nachdem der Designer 2018 von der Band wegen einer geplanten Smiley-Kollektion verklagt wurde, reicht der Modemacher nun Gegenklage ein – mit einer Erklärung, dass die Urheberrechtsregistrierung der Band ungültig und nicht durchsetzbar sei.

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Vorausgegangen war ein Verfahren von 2018, das die genaue Herkunft des Designs klären sollte. Die geladenen Zeugen und lebenden Nirvana-Mitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic konnten allerdings keine klaren Antworten darüber geben und behaupteten, nicht zu wissen, wer das Smiley-Logo zuerst entworfen hätte.

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Die unklare Entstehungsgeschichte des Smiley veranlasste nun Modemacher Jacobs, Gegenklage einzureichen: „Die offensichtliche Abwesenheit einer lebenden Person, die aus erster Hand von der Entstehung des angeblich urheberrechtlich geschützten Werkes weiß, sowie zahlreiche andere Mängel in der Registrierung 166, die die Grundlage für die Verletzungsklage von Nirvana ist, sind die Grundlage für die geltend gemachte Gegenklage“, heißt es in den Widerklage-Dokumenten.

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Der einzige Zeuge, der um die Entstehungsgeschichte des Nirvana-Logos weiß, ist tot. Infolgedessen genießt die Urheberrechtsregistrierung eine gewisse Vermutung der Gültigkeit. Wie diese Gültigkeit beschaffen ist, und auf welcher Seite die Beweislast liegt, wird nun als nächstes geklärt.

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