Angela Merkel: Ermittlungen gegen Böhmermann zugelassen – Strafverfolgung möglich

Angela Merkel zum weiteren Vorgehen im Fall Böhmermann

Die Bundesregierung ist dem Begehren des türkischen Präsidenten Erdogan nachgekommen, den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung strafrechtlich verfolgen zu können.

Aus dem „Welt“-Ticker:

Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ist frei.

Die Bundesregierung gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt, wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin mitteilte. Die Bundesregierung traf die Entscheidung nach tagelanger Beratung.

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Zur Begründung sagte Merkel, dass es in einem Rechtsstaat nicht Sache der Regierung sei über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu entscheiden. Die Entscheidung, das Strafverfahren zuzulassen bedeute lediglich, dass bei der rechtlichen Prüfung dieStaatsanwaltschaft und Gerichten das letzte Wort hätten. „Wir fordern das, weil wir von der Stärke des Rechtsstaates überzeugt sind“, sagte Merkel.

„Die Türkei ist ein Land, mit dem Deutschland freundschaftlich und eng verbunden ist“, betonte Merkel. Es bestünden enge wirtschaftliche Verpflichtungen zwischen den Ländern. Zudem befinde sich die Türkei in Verhandlungen zum Beitritt in die EU.

„Die Lage der Medien in der Türkei erfüllt uns mit großer Sorge“, erklärte Merkel. Die Bundesregierung werde die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus „auf allen Ebenen“ anmahnen. Es müsse eine Gewährleistung der Presse,- Kunst- und Meinungsfreiheit herrschen.

Auf Böhmermann könnten bis zu drei Jahre Haft zukommen

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht über Erdogan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung.

An der Entscheidung der Bundesregierung waren nach Seiberts Angaben das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

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