Klage gegen Bob Dylan: Witwe von Co-Writer Jacques Levy verlangt Millionen-Strafe
Bob Dylan arbeitete für sein Album „Desire“ mit dem Songschreiber Jacques Levy zusammen. Seine Witwe reichte nun Klage gegen den Sänger ein – nur wenige Wochen, nachdem er seinen gesamten Songkatalog verkaufte.
Der 2004 verstorbene US-Songwriter und Theaterregisseur Jacques Levy schrieb 1976 sieben Songs gemeinsam mit Bob Dylan für dessen Album „Desire.“ Obwohl Levy nie die Rechte an einem dieser Songs selbst besaß, reichte seine Witwe Claudia Levy nun eine Schadensersatzklage in Höhe von 7,25 Millionen US-Dollar gegen Bob Dylan ein.
Dieser verkaufte kürzlich seinen gesamten Songkatalog für geschätzte 300 Millionen US-Dollar an die Universal Musik Group. Damit besitzt das Major Label nun alle Songrechte Dylans. Die Klage fußt auf einem Leiharbeitsvertrag, der Jacques Levy angeblich 35 Prozent aller erzielten Einnahmen mit seinen Kompositionen zusichern sollte.
Rechtmäßiger Anteil nicht ausgezahlt worden?
Wie „Billboard“ berichtet, sei das Klageschreiben am vergangenen Mittwoch (20. Januar) beim Obersten Gerichtshof in New York City eingegangen. Der Vorwurf darin lautet: Die Erben von Levy bekamen beim Verkauf des Songkatalogs nicht ihren rechtmäßigen Anteil. Damit sei gegen den Deal verstoßen worden, den Jacques Levy 1975 mit Dylan abgeschlossen habe. Claudia Levy verlangt somit 35 Prozent der Einnahmen, die Bob Dylan mit dem Verkauf von Levys mitgeschriebenen Songs machte. – Dazu gehören Titel wie „Hurricane“, „Isis“ und „Mosambique.“
Dylan blieb im alleinigen Besitz der Songs
Doch die Sache hat einen Haken: Bei dem Co-Writing-Deal mit Bob Dylan sollen sich die beiden auf einen Leiharbeitsvertrag geeinigt haben, wodurch die Songs stets im Besitz von Dylan blieben. Levy bekam lediglich 35 Prozent der Song-Einnahmen zugesprochen, die entweder von Dylan direkt oder einem Unternehmen für Aufführungsrechte ausgezahlt wurden.
Jetzt, wo Bob Dylan seine Songs verkauft hat, behauptet Levys Witwe allerdings, dass den Levy-Erben der 35-prozentigen Anteil an jenen Songs zusteht, die im Rahmen des Mega-Deals verkauft wurden. Doch Eigentümer der Songs war Levy nie.
Rechtlich könnte es somit darauf hinauslaufen, dass Universal zukünftig den 35-prozentigen Anteil zahlen muss. Wegen Vertragsverletzung fordert Claudia Levy nun 5,25 Millionen US-Dollar und Schadensersatz in Höhe von 2 Millionen US-Dollar, „um ein ähnliches Verhalten in Zukunft zu verhindern und die Angeklagten für ihre Fehlverhalten und Vertragsverletzungen zu bestrafen.“