Kanye West hat Urheberrechtsklage von Donna Summers Nachlass am Hals
Der Rapper soll ihren Hit „I Feel Love“ ohne Erlaubnis für seinen Song „Good (Don't Die)“ genutzt haben.
Wegen der nicht genehmigten Nutzung des Donna-Summer-Songs „I Feel Love“ muss sich Kanye West nun mit einer Urheberrechtsklage auseinandersetzen. Die Nachlassverwaltung der Musikerin hat am Dienstag (27. Februar) vor einem Bundesgericht in Los Angeles eine Klage eingereicht, da der Rapper ihren 1977er-Hit ungefragt in seinen Track „Good (Don’t Die)“ eingeflochten hat.
Nutzung trotz Verweigerung
In der Anklageschrift heißt es, dass West „schamlos sofort erkennbare Teile“ ihres Songs in seinem Stück verwendet hat, obwohl ihm die Genehmigung dazu bereits „ausdrücklich verweigert“ wurde. Die Anwälte der Sängerin erklärten weiterhin: „Summers Nachlass wollte keine Verbindung zu Wests umstrittener Geschichte und lehnte die vorgeschlagene Nutzung ausdrücklich ab. Angesichts dieser Ablehnung haben die Beklagten arrogant und einseitig beschlossen, ‚I Feel Love‘ einfach zu stehlen und ohne Erlaubnis zu verwenden.“ Die Angeklagten sind in diesem Fall Kanye West selbst und sein Kollaborateur Ty Dolla $ign.
Eine Anfrage zum Sampling hatte der 46-Jährige tatsächlich gestellt – im Namen von Alien Music. Im Januar hatte er sich an die Nachlassverwaltung von Donna Summer gewandt, um eine Erlaubnis zu bekommen. Dabei wurde erwähnt, dass er einen Teil von „I Feel Love“ bereits verwendet hatte und auf eine schnelle Genehmigung hoffte, damit er sein Stück veröffentlichen könne. Trotz längerer Überlegungen habe sich das Team von Summer letztendlich dazu entschieden, die Weiterverwendung abzulehnen.
Sie sagten dazu: „West ist als umstrittene öffentliche Person bekannt, deren Verhalten zahlreiche Marken und Geschäftspartner veranlasst hat, sich von ihm zu distanzieren. Es war der Versuch, das wertvolle geistige Eigentum vor jeglicher öffentlichen Verbindung mit der negativen Publicity um West zu schützen.“
„Eklatantes Plagiat“
In „Good (Don’t Die)“ habe Kanye West die markantesten Teile von Summers Werk jedoch trotzdem „fast wortwörtlich“ übernommen, sodass das Stück nahezu sofort als „eklatantes Plagiat“ gewertet werden könne. In der Hoffnung, die „Sperre“ umgehen zu können, hatte West den genutzten Teil des Liedes neu aufgenommen. Diese Taktik ist tatsächlich schon häufiger von Musiker:innen angewendet worden, wenn ein direktes Sample verweigert wurde.
Die Anwälte der 2012 verstorbenen Donna Summer sagten hierzu: „Wenn man sich beide Songs anhört, kann jeder durchschnittliche Hörer sofort die unverwechselbare, ähnliche Melodie und die kompositorischen Elemente in beiden Songs hören, die so identisch klingen, dass es scheint, dass die Angeklagten so weit gegangen sind, die Original-Masteraufnahme von Summer zu sampeln.“
Bereits Anfang Februar 2024 meldete sich die Nachlassverwaltung diesbezüglich bei West, woraufhin sein Song von den Streaming-Plattformen genommen und von den digitalen Versionen seines Albums „Vultures 1“ entfernt wurde. Allerdings stellte das nicht das einzige Ziel der Anklage dar. Rechtliche Schritte seien in diesem Fall notwendig, da der Schaden längst angerichtet sei und nicht mehr ungeschehen gemacht werden könne.
Der Schaden ist bereits angerichtet
In dem gerichtlichen Schriftstück heißt es dazu: „In diesem Rechtsstreit geht es um mehr als nur um das Versäumnis der Angeklagten, eine angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung des musikalischen Eigentums eines anderen zu zahlen. Es geht auch um die Rechte der Künstler, zu entscheiden, wie ihre Werke genutzt und der Öffentlichkeit präsentiert werden, und um die Notwendigkeit, jeden daran zu hindern, kreative Werke einfach zu stehlen, wenn er sich das Recht, sie legal zu nutzen, nicht sichern kann.“
Auch wenn Streamingdienste wie Apple Music und Spotify „Good (Don’t Die)“ bereits wenige Tage nach dem Release wieder von den Plattformen gelöscht haben, wurde der Track zuvor millionenfach abgespielt. Ebenso kursieren immer noch Videos auf YouTube und ähnlichen Websites, in denen das Stück zu hören ist.