Jan Böhmermann will Schmähgedicht-Urteil anfechten – „notfalls bis zum Verfassungsgericht“
Der „Neo Magazin Royale“-Moderator will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan anscheinend nicht akzeptieren.
Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa mitgeteilt, dass dem Hamburger Landgericht seiner Meinung nach bei der juristischen Betrachtung des Schmähgedichts schwere handwerkliche Fehler unterlaufen seien. Aus diesem Grund bezeichnete er die einstweilige Verfügung, die das Gericht am Dienstag (17. Mai) ausgesprochen hatte, als „eklatant falsch“. Als Grund nannte er, dass die Juristen das Poem in Einzelteile zerlegt hätten, um Bestandteile davon zu verbieten. Für Schertz ein Vorgang, der absolut keinen Sinn ergebe: „Man kann auch kein Gemälde auseinander schneiden und dann nur teilweise freigeben.“
Der Anwalt kündigte an, dass dem türkischen Präsidenten Erdogan, gegen den das Schmähgedicht gerichtet war und der als Privatmann bereits wegen Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft in Mainz Klage eingereicht hat, nun eine vierwöchige Frist gesetzt werden soll. In dieser Zeit müsste Erdogan eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Würde er dies nicht tun, verfalle die einstweilige Verfügung. Schertz deutete an, dass er und sein Mandant in diesem Fall bis zum Bundesverfassungsgericht gehen würden, wenn dies nötig wäre.
In ihrer Begründung für die einstweilige Verfügung des Landgerichts in Hamburg war zu lesen, dass mehrere Passagen des Gedichts schmähend und ehrverletzend seien – wenngleich der gesamte Beitrag laut dem Gericht als Satire im Sinne der Kunstfreiheit zu verstehen ist. „Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers“, begründeten die Richter.
Im Netz gab es nach der Entscheidung des Hamburger Landgerichts deftige Kritik von allen Seiten. Netz-Anwalt Udo Vetter schrieb mit beissender Ironie: „Ein ländliches Gericht hätte wohl eher die Gummimasken verboten und die Ziegen erlaubt.“