Jan Böhmermann schreibt Geschichte: Bundestag beschließt „Lex Böhmermann“
Mehr als ein Jahr nach der Erdogan-Affäre reagiert die Politik und schafft im Bundestag den „Majestätsbeleidigung“-Paragraphen ab.

Obwohl Jan Böhmermann die Posse um sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan juristisch noch nicht ganz überstanden hat, reagiert nun die deutsche Politik auf die diplomatischen Verwicklungen, die der Satiriker mit seinem TV-Beitrag aus dem „Neo Magazin Royale“ ausgelöst hatte. Am Freitag (28. April) wurde die „Lex Böhmermann“ durch den Bundestag gewinkt. Will heißen: Der Strafrechtsparagraph, der die „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ mit bis zu drei Jahre Haft bestraft, wird mit sofortiger Wirkung abgestraft.
Niederlage für Erdogan
Vor deutschen Gerichten ging Erdogan dann allerdings baden! Während das Hamburger Landgericht zwar eine einstweilige Verfügung bestätigte, wonach es verboten bleibt, bestimmte Passagen des Schmähgedichts öffentlich zu zitieren, wurde die Klage wegen persönlicher Beleidigung nicht zugelassen.
Nun sorgt der türkische Präsident mit seiner Klage dafür, dass in Deutschland ein längst altertümlicher Strafrechtsparagraph eingestampft wird. Interessanterweise kam er, obgleich seine Entstehung noch auf die Kaiserzeit zurückgeht, im Grunde nie zur Anwendung. Auch im Fall Böhmermann nicht. Justizminister Heiko Maas zur Begründung der Streichung: : „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Wir brauchen kein Zwei-Klassen-Recht, wenn es um die persönliche Ehre geht; und wir brauchen auch keine Privilegien für ausländische Staatsoberhäupter.“
„Hören Sie auf, politische Kritik als persönliche Beleidigung zu empfinden“