Jan Böhmermann: Schmähgedicht-Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen den „Neo Magazin Royale“-Moderator Jan Böhmermann eingestellt.
Jan Böhmermann muss für sein in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragenes Erdogan-Gedicht keine juristischen Konsequenzen befürchten. Wie die Staatsanwaltschaft Mainz heute bekanntgegeben hat, wird das Verfahren gegen den Satiriker eingestellt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen waren. Böhmermann wurde wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten angeklagt (Stichwort: Majestätsbeleidigung). Das Verfahren wurde nun nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Böhmermann, Erdogan, Ziegen und die Folgen
Jan Böhmermann hatte im März in einer Sendung von „Neo Magazin Royale“ ein so genanntes Schmähgedicht vorgelesen, das sich an den türkischen Präsidenten richtete. Mit dem Hinweis, solche Hetz-Lyrik dürfe eigentlich auch in Deutschland nicht vorgetragen werden, wollte er sich nach eigenen Angaben über Erdogan lustig machen, der in seinem Land etliche Verfahren gegen Journalisten führt und zuvor diplomatische Anstrengungen gegen einen Satire-Beitrag von „Extra 3“ erwirkt hatte.
Zu hören waren in dem Poem Zeilen wie:
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen,
und dabei Kinderpornos schauen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
ZDF löschte Beitrag – und erntete Kritik
Nachdem der Beitrag ohne Beanstandung auf ZDFNeo gesendet wurde, zog das ZDF für die Ausstrahlung am kommenden Tag im Hauptprogramm und vor allem für die Mediathek die Reißleine und begründete die Löschung damit, dass das Schmähgedicht nicht den Qualitätsstandards des Senders entsprochen hätte. Im Netz wurde daraufhin in vielen Kommentaren von Zensur gesprochen.
Mehrere Privatpersonen und vor allem auch der türkische Präsident Erdogan höchstpersönlich stellten in Folge der Kritik um die Sendung Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mainz. Während sich Angela Merkel höchstpersönlich einschaltete und Böhmermann mit scharfen Worten zur Räson rief (unter anderem bezeichnete sie das Poem als „bewusst verletzend“), beantragte der 35-Jährige erst einmal Polizeischutz und zog sich aus der medialen Öffentlichkeit zurück.
Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“
Die Bundesregierung musste dem Antrag der türkischen Regierung auf ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches allerdings erst zustimmen (was sie trotz großer Kritik aus der Opposition auch tat). Insgesamt gab es mehr als 1500 Strafanzeigen gegen Böhmermann.
Nach einer etwas längeren TV-Pause war der Komiker im Mai wieder auf Sendung gegangen (und hatte mit seiner Aktion #verafake gleich wieder für eine Menge Aufsehen gesorgt). Böhmermann legte dann vor einigen Wochen – wie geplant – seine Sommerpause ein. Bisher hat sich der Moderator zu der Einstellung des Verfahrens noch nicht geäußert.