Jan Böhmermann könnte sich mit Erdoğan-Schmähgedicht strafbar gemacht haben

Ein internes Gutachten des Auswärtigen Amts legt nahe, dass sich der Entertainer mit dem vom ZDF gelöschten Gedicht sogar rechtliche Konsequenzen eingehandelt haben könnte.

Jan Böhmermann könnte sich mit dem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan juristische Probleme eingehandelt haben. Das Auswärtige Amt hat in einer intern stattgefundenen, juristischen Prüfung laut „Tagesspiegel“ befunden, dass die Inhalte als beleidigend einzustufen sind.

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Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, könne laut Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Steckt noch verleumderische Absicht dahinter, sei sogar mit fünf Jahren zu rechnen, so die „Zeit“. Die türkische Botschaft müsse nun Anzeige beim Auswärtigen Amt erstatten – darauf möchte die Türkei nach einem Gespräch zwischen Angela Merkel und Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu aber offenbar verzichten.

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Böhmermanns Stammsender ZDF hatte die Folge von Neo Magazin Royale, in der das Schmähgedicht vorgelesen worden war, bereits letzte Woche aus dem Netz genommen.

 

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