Jan Böhmermann: „Erdogan-Gedicht“-Verfahren in Hamburg beginnt
Ab Mittwoch wird sich das Landgericht in Hamburg mit der „Schmähkritik“ von „Neo Magazin Royale“-Moderator Jan Böhmermann befassen.
Der juristische Laie mag vielleicht gedacht haben, dass Jan Böhmermann nun kein Nachspiel vor Gericht mehr erwarten wird, nachdem bereits das Landgericht Mainz das laufende Verfahren einstellte. Doch die Turbulenzen um das „Schmähgedicht“ des ZDF-Satirikers beschäftigt gleich mehrere Gerichte.
Das Hamburger Landgericht will von Mittwoch an klären, ob Böhmermann sein Poem zumindest in Teilen weiter verbreiten darf. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte als Privatmann geklagt, um so das gesamte Gedicht verbieten zu lassen.
Hat das „Erdogan-Gedicht“ doch noch ein juristisches Nachspiel?
Noch einmal zur Erinnerung: Der 35-Jährige las in einer Episode von „Neo Magazin Royale“ am 31. März ein selbst als „Schmähkritik“ bezeichnetes Gedicht vor, in dem er mit derben satirischen Mitteln das türkische Staatsoberhaupt angriff. Darin hieß es unter anderem, dass Erdogan auf Sex mit Tieren stehen würde.
Eine Entscheidung wird es wohl nicht nach dem ersten Verhandlungstag geben. Am 17. Mai hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen, was ihm verbietet, größere Teile seines „Erdogan-Gedichts“ öffentlich vorzutragen. Sollte der Moderator dagegen verstoßen, könnten bis zu 250.000 Euro Bussgeld fällig werden.
Als Begründung für die einstweilige Verfügung nannte das Hamburger Landgericht übrigens damals, dass in Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter ihre Grenze finde, wo es sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet werde.