Jan Böhmermann: Erdogan-Gedicht zieht 1500 Strafanzeigen nach sich
Nicht nur der türkische Präsident Erdogan hat Anzeige gegen den „Neo Magazin Royale“-Moderator erstattet, sondern auch mehr als 1000 Privatpersonen.
Ein wenig ruhig ist es inzwischen um Jan Böhmermann geworden. Der Satiriker lässt derzeit seine Late-Night-Show „Neo Magazin Royale“ ruhen – allerdings ist daran keine spontane TV-Pause aus Angst vor negativen Schlagzeilen schuld, sondern schlicht die übliche Sommerpause.
Derweil vermeldet die Staatsanwaltschaft Mainz, dass gegen den Comedian – aber auch gegen Verantwortliche des ZDF – etwa 1500 Strafanzeigen von Privatpersonen vorlägen. Das bestätigte am Montag (04. Juli) Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler der „Berliner Zeitung“.
Inzwischen sei den Anwälten Böhmermanns Akteneinsicht gewährt worden. Mit einer kurzfristigen Entscheidung in der Sache, die wegen der Prüfung auf einen Verstoß gegen Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (Stichwort: Majestätsbeleidigung) auch durchaus eine empfindliche Strafe für den 35-Jährigen nach sich ziehen könnte, ist allerdings nicht zu rechnen.
Am vergangenen Mittwoch (29. Juni) ging beim Oberlandesgericht in Hamburg eine Unterlassungsklage von Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger ein. Das Gericht hatte auf Antrag von Böhmermanns Anwalt eine Monatsfrist zur Klageerhebung gesetzt und zuvor per einstweiliger Verfügung mehrere Passagen des Poems verboten. Von Sprenger will nun ein Verbot des vollständigen Gedichts erwirken. „Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm“, sagte er in einem Interview mit dem „Spiegel“.