J.K. Rowling hat kein Interesse an einem Adelstitel

Angeblich hat die „Harry Potter“-Schöpferin schon zwei Angebote abgelehnt.

J.K. Rowling möchte nicht ins britische Oberhaus. Wie die umstrittene Autorin kürzlich auf der Plattform X mitteilte, habe sie bereits zweimal einen britischen Adelstitel abgelehnt – und würde es wieder tun.

Kemi Badenoch und J.K. Rowling teilen (konservative) Ansichten

Die konservative Politikerin Kemi Badenoch schlug der Schriftstellerin bei einem Interview mit „Talk TV“ vor, ihr einen Adelstitel zu verleihen.

Die Bewerberin für den Parteisitz der Tories Rowlings lobte die Ansichten der in Teilen der Öffentlichkeit eher in Ungnade gefallenen „Harry Potter“-Schöpferin. Die 59-Jährige sorgte schon öfter in den sozialen Medien für Diskussionen, zum Beispiel, indem sie Trans-Menschen nicht als solche anerkannte. Öfter bezeichnete Rowling sie bewusst als Männer. Für Badenoch nachvollziehbar. Auch sie wolle sich für den Schutz von Frauen mit dem biologischen Geschlecht als Basis stark machen. Frauen mit einem selbst identifiziertem Geschlecht seien davon ausgeschlossen.

Badenoch sagte nun in Bezug auf J.K. Rowling: „Ich weiß nicht, ob sie ihn annehmen würde, aber ich würde ihr auf jeden Fall einen Adelstitel verleihen.“

„Es liegt nicht an ihr, es liegt an mir“

Dazu schrieb Rowling auf ihrem X-Account: „Ich habe eine Lordschaft schon zwei Mal ausgeschlagen, einmal unter Labour, einmal unter den Tories. Wenn ich sie ein drittes Mal angeboten bekäme, würde ich sie wieder nicht annehmen. Es liegt nicht an ihr, es liegt an mir.“

 

Somit erscheint der Kopf hinter der „Harry Potter“-Reihe eher weniger daran interessiert, einen Teil des Oberhauses des britischen Parlaments zu sein. Konkrete Gründe nannte Rowling dazu jedoch noch nicht.

Ändern könnte sie mit einem Titel nichts – aber verlangsamen

Glaubt man „BBC“, würde Rowling mit ihrer Ehrung wohl den Titel „Baroness“ erhalten. Zwar könnte sie dann an Sitzungen der Parlamentskammer sowie Sonderausschüssen teilnehmen und auch bei Prüfungen von Gesetzesentwürfen mitreden. Sie hätte dann aber keine gestaltende Funktion. Gesetze könnten somit aufgeschoben werden, nicht jedoch verhindert.

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