Hitlergruß-Vorwurf: Melanie Müller muss fette 80.000 Euro zahlen
Müller ist nun auch vorbestraft.
Das Leipziger Gericht hat sein Urteil gefällt: Melanie Müller wurde schuldig gesprochen, hat nach Auffassung des Gerichts also den „Hitlergruß“ vor Publikum gezeigt. Die Ballermann-Sängerin muss nun insgesamt 80.000 Euro Strafe zahlen.
Dafür hat es nur drei Verhandlungstage gebraucht. Die 36-Jährige wird nun 160 Tagessätzen à 500 Euro zahlen müssen. Und gilt damit als vorbestraft.
Müller erschien, wie „Bild“ berichtet, zur Urteilsverkündung im kleinen Saal 201 des Leipziger Amtsgerichts. Die ehemalige RTL-Dschungel-Königin trug einen cremefarbenen Hosenanzug.
Die Strafe war sogar noch höher ausgefallen als gefordert. Staatsanwalt Thomas Schmelzer verlangte eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu je 60 Euro (5.700 Euro), Müllers Anwalt Adrian Stahl wollte dagegen einen Freispruch.
Der Richter Lucas Findeisen begründete sein Urteil so: Melanie Müller habe nicht nur Kennzeichen verfassungswidriger Organisation verwendet, sondern auch Beihilfe geleistet habe, diese zu verwenden.
Bereits im Mai 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Müller. Ihr wurde vorgeworfen, während eines Auftritts am 18. September 2022 in Leipzig mehrfach den „Hitlergruß“ präsentiert zu haben. Die Anklage bezieht sich konkret auf ein Ereignis, bei dem Müller von der Bühne aus eine Geste gemacht haben soll, die als „Hitlergruß“ interpretiert wurde.
Drogenfund und dunkle Verbindungen
Videoaufnahmen sorgten im September 2022 für Aufsehen, die während eines Gigs von Melanie Müller in Leipzig gedreht wurden. Die Aufnahmen zeigen, wie rechtsradikale Parolen im Publikum zu hören sind. Die Zuschauer:innen gehörten teils der rechtsextremen Hooligan-Gruppe Rowdys Eastside an, wie lokale Medien und polizeiliche Ermittlungen bestätigen. Müller distanzierte sich daraufhin von den Personen im Publikum und wies jegliche Verbindung zu rechtem Gedankengut von sich.
Kurz nach diesen Enthüllungen wurden weitere Clips veröffentlicht, die zeigen, wie Müller den rechten Arm hebt und den Schlachtruf „Ost – Ost – Ostdeutschland!“ anstimmt – eine Geste, die in der Leipziger Fußballszene verbreitet ist.
Die Landespolizei Leipzig leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole gegen Müller ein. Die Sängerin erklärte, die Handbewegung sei ein wiederkehrendes Element ihrer Bühnenauftritte gewesen, das nichts mit rechtsextremen Symbolen zu tun habe.
Zusätzlich war Müller, ebenfalls im Jahr 2022, bei einem Boxkampf des „Frontière – Respect of the Streets“-Kampfsportzirkels, bei dem offen rechtsextreme Symbolik gezeigt wurde. Müller wies darauf hin, dass sie keine Kenntnis von Verbindungen zu rechtsextremen, hooliganartigen oder rockerhaften Gruppierungen gehabt habe.
Neben den Vorwürfen des „Hitlergrußes“ saß sie nun auch wegen des Vorwurfes von Drogenbesitz auf der Anklagebank. Laut Klageschrift soll Müller im August 2023 in ihrer Leipziger Wohnung 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen hatte die Polizei Müllers Wohnung in Leipzig durchsucht. Das floss ins Strafmaß ein.
Gerade mit den „Zicke Zacke-Rufen“ beim Auftritt habe sie laut des Richters die Zuschauer zusätzlich angeheizt. Zudem hätte man das Konzert auch abbrechen können, das passierte aber nicht.
Zur Höhe der Strafzahlung sagte Richter Lucas Findeisen: „Sie hat zwei Wohnungen – in Deutschland und Mallorca, und zuletzt bei Instagram noch gepostet, dass sie ein neues Auto fährt“, erklärte er. Zuvor hatte Müller bei der Darlegung ihrer persönlichen Verhältnisse erklärt, nahezu ohne Einkommen zu sein. Bei den Prozesstagen war sie nicht immer anwesend, absolvierte aber stattdessen Auftritte auf Mallorca.