Helene Fischer live Stadiontour 2018: Alle Infos zu Tickets und Sicherheit
13 Konzerte gibt Helene Fischer in Deutschland und Österreich bei ihrer Stadiontour 2018. Auf einen Blick: alle Infos zu den Auftritten.
Wo und wann tritt Helene Fischer bei ihrer Stadiontour 2018 auf?
Am Dienstag, 03. Juli 2018, tritt sie in der Veltins-Arena in Gelsenkirchen (München, Basel sowie zweimal Leipzig waren schon dran) auf. Dies sind die weiteren Tourdaten der Sängerin, den Support macht Ben Zucker:
- 03.07. 2018: Gelsenkirchen, VELTINS-Arena
- 06.07.2018: Düsseldorf, ESPRIT arena
- 08.07.2018: Berlin, Olympiastadion
- 11.07.2018: Wien, Ernst-Happel-Stadion
- 14.07.2018: Hamburg, Volksparkstadion
- 15.07.2018: Hamburg, Volksparkstadion
- 17.07.2018: Hannover, HDI Arena
- 20.07.2018: Frankfurt am Main, Commerzbank-Arena
- 22.07.2018: Stuttgart, Mercedes-Benz Arena
Gibt es noch Tickets?
Es gibt für alle neun ausstehenden Konzerte noch Tickets, wenn auch nicht mehr in allen Sitz-bzw. Stehplatzkategorien. Eine Übersicht bei Eventim gibt es hier.
Welche Songs spielt Helene Fischer?
In München (29. Juni) wurden folgende Lieder gespielt:
- Flieger
- Phänomen
- Fehlerfrei
- Feuerwerk / Mitten im Paradies / Hundert Prozent
- Viva La Vida / Sonne auf der Haut
- Und morgen früh küss ich Dich wach
- Lieb‘ Mich
- Von hier bis unendlich
- Verdammt, ich lieb‘ Dich
- Rhythm Is A Dancer / What Is Love? / I Like To Move It
- Mit dem Wind
- Unser Tag
- Freiheit
- Wir brechen das Schweigen
- Atemlos
- Sowieso
- Ich will immer wieder dieses Fieber spür’n
- Die Hölle morgen früh
- Herzbeben
- Mit keinem Andern
- Nur mit Dir
- Achterbahn
Wie wird für meine Sicherheit gesorgt?
Wie inzwischen bei Großveranstaltungen üblich, werden die Sicherheitsvorkehrungen umfangreich sein. Der Berliner Veranstalter etwa schreibt: „Um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, kommen umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen zum Tragen, zu denen u.a. intensive Einlasskontrollen sowie ein striktes Taschen- und Rucksackverbot („Clutches“, Bauchtaschen, Brustbeutel und Handtaschen bis zur Größe eines DIN A4-Blattes fallen nicht unter das Verbot) gehören. Eine Liste der Gegenstände, die mit auf das Gelände genommen werden dürfen, wie auch solche, die dort verboten sind, ist ebenfalls unter der oben genannten Website zu finden.“