Harte Geldstrafen bei illegalen Downloads: BGH erkennt 200 Euro Schadenersatz pro heruntergeladenem Lied für angemessen
Eltern werden zur Kasse gebeten: Laut des neuesten BGH-Urteils müssen Eltern mit bis zu 200 Euro pro illegalem Musikdownload für ihre Kinder haften
Illegale Downloads von Musik stehen bei vielen Internetnutzern an der Tagesordnung. Auch Kinder und Jugendliche erliegen oft der kostengünstigen Verlockung, auf diese Weise an die Hits ihrer Lieblingskünstler zu kommen.
Dem soll durch ein aktuelles BGH-Urteil nun entgegen gewirkt werden. Laut neuer Rechtsprechung ist pro illegal heruntergeladenem Lied ein Schadensersatz in Höhe von 200 Euro zu leisten, sofern die Anzahl der Downloads einen „überschaubaren Rahmen“ nicht übersteigt.
Johannes von Rüden, Spezialist für Abmahnrecht, steht dieser Rechtslage skeptisch gegenüber: „Damit hat der Bundesgerichtshof leider den Weg dafür geebnet, dass die Musikindustrie Forderungen von bis zu 8000 Euro stellen kann, wenn über ihren Anschluss beispielsweise ein Musikalbum zum Download angeboten wird.“
So muss beispielsweise eine Mutter 3000 Euro für die 15 Downloads ihrer Tochter zahlen. Gemäß dem Morpheus-Urteil von 2012 sind Eltern nur dann von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Kinder vorab ausdrücklich über die Rechtswidrigkeit solcher Downloads belehrt haben. Von Rüden erklärt: „Eltern haften damit für ihre Kinder bei Urheberrechtsverletzungen über das Internet, wenn sie nicht beweisen können, ihre Kinder hinreichend aufgeklärt zu haben. Eine allgemeine Belehrung genügt nicht, sondern sie muss sich auf die Illegalität von Tauschbörsen beziehen. Zugleich muss den Sprösslingen die Teilnahme an solchen Angeboten ausdrücklich untersagt werden.“