„Happy Birthday To You“ vielleicht bald für alle – Urheberrecht soll aufgehoben werden
Keine Lizenzgebühren mehr für ‚Happy Birthday To You’? Filmunternehmen behauptet, dass Warner Musics Lizenzrechte an ‚Happy Birthday To You’ ungültig sind.
Jeder kennt es und hört es mindestens einmal im Jahr: ‚Happy Birthday To You’. Was viele jedoch nicht wissen: Das international beliebte Geburtstagsständchen war bislang öffentlich gar nicht frei verfügbar. Bisher mussten TV-Shows oder Filmproduktionen immer Gebühren zahlen, wenn sie das Lied verwenden wollten.
Doch heute (29.07.15) könnte sich das ändern, eine Filmfirma verklagt den bisherigen Rechteinhaber Warner Music und behauptet, dass deren Rechte an dem Lied erloschen sind. Laut Klageschrift wurde das Lied 1922 in dem „Liederbuch für Jedermann“ veröffentlicht, ohne dass dabei auf das Urheberrecht verwiesen wurde. Daher konnte Warner Music gar keine Rechte für sich beanspruchen, die es in diesem Sinne gar nicht gab.
Mark Rifkin, ein Vertreter der Anwaltskanzlei der Kläger, erklärt: „Nach dem Urheberrechtsgesetz von 1909 erlischt ohne Anspruch eines Urheberrechts jegliches bundesstaatliche Urheberrecht für dieses Lied.“ Dagegen halten die Anwälte von Warner, dass das Erscheinen in dem Liederbuch keinesfalls ein Erlöschen des Urheberrechts nach sich ziehe.
Das Unternehmen „Clayton F. Summy“ habe laut Berichten 1935 eine Lizenz zur Veröffentlichung des Liedes besessen. Diese wäre unnötig gewesen, wenn das Lied als Allgemeingut gegolten hätte. Ein Urteil in diesem Verfahren wird heute im Laufe des Tages erwartet.