Großveranstaltungen: Konzertverband befürchtet „Verbotswirrwarr“
Der geschäftsführende Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) fordert einheitliche Regelungen für alle Bundesländer bei der Definition von „Großveranstaltung“ – alles andere wäre unerträglich für Dienstleister, Künstler und Karteninhaber
Was macht eine Veranstaltung zu einer Großveranstaltung? Und wer bestimmt die Größe einer Großveranstaltung? Jedes Bundesland für sich? Seit die Bundesregierung im Zuge der Coronakrise ein Verbot von „Großveranstaltungen“ beschlossen hat, das bis zum 31. August 2020 gilt, rätselt die Musikwirtschaft über eine mögliche Definition dieser Größenordnung.
Dass die abgesagten Festivals Hurricane/Southside, Rock am Ring/Rock im Park sowie Wacken zu den Mega-Events gehören, ist klar. Die Veranstalter aller drei teilten mit, dass ihre Festivals ausfallen müssen.
Aber ein „Verbotswirrwarr“ könnte drohen, weil eben nicht klar definiert ist, was eine Großveranstaltung auszeichnet. Das befürchtet der geschäftsführende Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Jens Michow. Es „steht zu befürchten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern abermals voneinander abweichen“, teilte Michow der „F.A.Z.“ mit.
Wenn München strenger ist als Hamburg?
Der Bundesverbands-Präsident sieht es als „fatal“ an, wenn in Hamburg Veranstaltungen mit bis zu 3000 Besuchern erlaubt würden, in München jedoch bereits eine Veranstaltung ab 1000 Besuchern als Großveranstaltung behandelt und verboten werde. Das würde Tourneen, also Auftritte in verschiedenen Städten, unmöglich machen. Michow fordert deshalb, dass es von allen Bundesländern „unverzüglich klare und dann bitte einheitliche Regelungen gibt.“
Falls Veranstalter nun Konzerte bewerben müssten, ohne zu wissen, ob sie stattfinden oder nicht, wäre das „ein unerträglicher Zustand für alle beteiligten Dienstleister, Künstler und letztlich auch die Karteninhaber“, zitiert ihn die „F.A.Z.“